Sollten Ihrer Meinung nach Rettungsgassenverweigerer konsequent von der Polizei und Rettungskräften erfasst und zur Anzeige gebracht werden?
Sehr geehrter Herr Frei,
ihrer Antwort auf eine hier gestellte Frage lautet:
"Die Straßenblockaden der „Letzten Generation“ gefährden Menschenleben, behindern Rettungskräfte und binden Kapazitäten von Justiz und Ordnungskräften, die an anderer Stelle sehr dringend gebraucht werden."
Treten Sie für ein ebenso konsequentes Vorgehen bei dem unverantwortlichen Verhalten vieler Verkehrsteilnehmer ein? Als Berufspendler stelle ich regelmäßig fest, dass mindestens 30% aller Autofahrer auf der Autobahn bei Staus und Unfällen nicht in der Lage oder nicht Willens sind, eine Rettungsgasse zu bilden. Teilweise wird man noch überholt, wenn man selber zur Seite fährt, um eine Rettungsgasse zu bilden.
Warum wird ein solches Verhalten immer noch als Kavaliersdelikt behandelt? Wird hier nicht mit zweierlei Maß gemessen?
Sollten Ihrer Meinung nach Rettungsgassenverweigerer konsequent von der Polizei und Rettungskräften erfasst und zur Anzeige gebracht werden?
Sehr geehrter Herr R.,
für mich gilt, dass natürlich nicht mit zweierlei Maß gemessen werden darf. Recht und Gesetz müssen durchgesetzt werden, da unser Rechtsstaat sonst Vertrauen verliert. Auch für das Blockieren von Rettungsgassen auf Autobahnen gilt, dass dies in schweren Fällen als Straftat im Sinne des § 315 b StGB „Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“ behandelt werden kann. Die Bewertung ist in jedem Fall einzeln vorzunehmen. Es wäre in meinen Augen aber falsch, an dieser Stelle falsche Toleranz walten zu lassen und solche Taten als Kavaliersdelikte abzutun. Es braucht selbstverständliche eine lückenlose Erfassung.
Grundsätzlich sind wir als CDU und CSU immer bereit, auch über einen gesetzgeberischen Anpassungsbedarf zu sprechen. Beispielsweise haben wir auf unser Betreiben vor zwei Jahren das Phänomen der Unfallgaffer auf Autobahnen aufgegriffen und in diesem Zusammenhang das Fotografieren am Umfallort unter Strafe gestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei