(...) Bei genauer Lektüre meiner Ausführungen werden Sie unschwer erkennen können, dass ich eben gerade nicht Äpfel mit Birnen vergleiche, sondern darauf hinweise, dass es sich um Unterschiedliches handelt, das auch unterschiedlich behandelt werden kann. (...)
(...) Denn die eingetragene Lebenspartnerschaft ist keine Ehe, sondern etwas anderes, ein Aliud. Insofern ist meine Überzeugung, eingetragene Lebenspartnerschaften nicht mit denselben Privilegierungen auszustatten, natürlich auch nicht von der Furcht beseelt, die Zahl eingetragener Lebenspartnerschaften könne die Zahl der Ehen negativ beeinflussen. Vielmehr geht es darum, dem verfassungsgemäßen und gesellschaftspolitischen Auftrag, Ehe und Familie in besonderer Weise zu fördern, nachzukommen. (...)
(...) Hinsichtlich Ihrer Frage nach der Vereinbarkeit mit dem Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 des Grundgesetzes ist Folgendes zu sagen: Es steht völlig außer Frage, dass die Union andere, von der traditionellen Lebensform der Ehe abweichende, Lebensentwürfe respektiert und akzeptiert. Eingetragene Lebenspartnerschaften aber mit denselben Privilegierungen auszustatten, wie sie nach unserem Grundgesetz der Ehe vorbehalten sind, ist kein Beleg für den Gleichheitsgrundsatz, sondern vielmehr eine Aushöhlung der Institution der Ehe. Außerdem fordert Artikel 3 des Grundgesetzes nur, Gleiches gleich zu behandeln. (...)
Sehr geehrter Herr Weber,
Sehr geehrter Herr Eberhardt,
(...) Sie beklagen völlig zu Recht die auf allen Ebenen sinkende Wahlbeteiligung: Auch ich beobachte diese Entwicklung mit Sorge und sehe die Verantwortung hierfür ebenso wie Sie in der grassierenden Politikverdrossenheit der Bürgerinnen und Bürger. Bestimmt, das will ich gar nicht verhehlen, haben auch wir Politiker diesen Umstand zu einem guten Stück mitzuverantworten. (...)