(...) Ich will mich weder über meine Arbeitsbelastung noch über mein Gehalt beklagen. Doch bitte erlauben Sie mir auch darauf hinzuweisen, dass entgegen der gängigen Annahme die Diäten in den letzten Jahrzehnten gegenüber anderen Einkommen nicht überproportional gestiegen, sondern hinter der allgemeinen Entwicklung zurückgeblieben sind. Seit dem Inkrafttreten des Abgeordnetengesetzes im Jahr 1977 liegt im langjährigen Mittel die durchschnittliche prozentuale Steigerung der Diäten unter der der Beamtenbezüge, der Tarifverdienste im öffentlichen Dienst, der Tarifverdienste in der Gesamtwirtschaft und auch - dies möchte ich insbesondere mit Blick auf Ihre Frage hinzufügen - der Renten. (...)
(...) Ich möchte Sie einladen, sich persönlich einen Überblick über die Situation zu verschaffen. Sie werden meines Erachtens dann sehen, dass - bis auf sehr wenige Ausnahmen – meine Kolleginnen und Kollegen über keine substantiellen Nebeneinkünfte verfügen. Dementsprechend ist das anfängliche Interesse der Medien an diesem Thema auch rasch verflogen und hat sich anderen Gegenständen zugewandt. (...)
(...) Auch wenn der Gesetzentwurf, der zurzeit diskutiert wird, etwas von dem damaligen Vorschlag des Bundestagspräsidenten abweicht, darf ich auf meine Antwort aus dem September verweisen. Lassen Sie mich bitte nur ergänzend hinzufügen, dass wenn die große Koalition nun vorgeschlagen hat, die Diäten der Abgeordneten in zwei Schritten dem jetzigen Monatsgrundgehalt von Bürgermeistern in mittleren Städten und einfachen Richtern an Bundesgerichten anzugleichen, dies gleichzeitig mit einer Kürzung der Pensionsansprüche einhergeht. (...)
(...) in meiner letzten Antwort habe ich nicht verschwiegen, dass beim Kindergeld unter Rot-Grün Familien mit einem Kind oder zwei Kindern vergleichsweise stärker gefördert worden sind als größere Familien. Doch auch letztere haben immer noch von der deutlichen Kindergelderhöhung für das erste und zweite Kind profitiert. Aus den mir vorliegenden Zahlen lässt sich errechnen, dass das Kindergeld für Familien mit fünf Kindern in den letzten zehn Jahren noch immer entsprechend der Inflationsrate erhöht worden ist. (...)
(...) Was Ihre ersten beiden Fragen betrifft, so ist sicherlich richtig, dass – relativ betrachtet – das Kindergeld für kinderreiche Familien in den letzten Jahren nicht in demselben Maße gestiegen ist wie für Familien mit einem Kind oder zwei Kindern. Dies hat seinen Grund darin, dass man den Betrag, der für die ersten beiden Kinder gezahlt wurde, nach und nach auf das Niveau des Betrages angehoben hat, der lange Zeit ausschließlich für das dritte Kind gezahlt wurde und der sehr deutlich über dem Satz für das erste und zweite Kind lag. (...)
(...) Von daher steht sie unter dem besonderen Schutz des Staates und genießt besondere Privilegierungen. Eingetragene Lebenspartnerschaften, in denen die Lebenspartner zweifelsfrei für einander Verantwortung übernehmen, für einander sorgen, einander im Alter pflegen etc., sind jedoch auf eine Paarbeziehung ohne Nachkommenschaft angelegt. Das ist selbstverständlich zu akzeptieren und zu respektieren, begründet aber keine Privilegierung in der Gesellschaft. (...)