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Thomas Strobl
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Frage von Theodor R. •

Frage an Thomas Strobl von Theodor R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Strobl,
die Politikverdrossenheit deutscher Staatsbürger wird von allen Politikern "verstanden". Die Belege dafür sind auch eindeutig, in allen Wahlen auf allen Ebenen sinkt die Wahlbeteiligung. Auch werden immer mehr Gesetze verabschiedet, die nach der hinterfragten Meinung der Bürger, von einer ganz großen Mehrheit eben dieser Bürger nicht mitgetragen wird.
Ist es nicht schon schlimm, daß es unter dem Altkanzler Schröder bereits mehrfach zu "Erpressungen" von Ministerpräsidenten im Bundesrat kam, so wird die Fraktionsdisziplin seit Jahren zunehmen missbraucht, um die Meinung einer Parteispitze durchzupeitschen. Kommt da der Wählerwille überhaupt noch zur Geltung, wenn der Abgeordnete in erster Linie der Partei und erst in zweiter Linie seinem Wähler verpflichtet ist. Und wie lässt sich das mit dem Grundgesetz und seinem Grundsatz "der Abgeordnete ist nur seinem Gewissen verpflichtet" vereinbaren?
Mit freundlichem Gruß
Theodor Reinhard

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Reinhard,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Sie beklagen völlig zu Recht die auf allen Ebenen sinkende Wahlbeteiligung: Auch ich beobachte diese Entwicklung mit Sorge und sehe die Verantwortung hierfür ebenso wie Sie in der grassierenden Politikverdrossenheit der Bürgerinnen und Bürger. Bestimmt, das will ich gar nicht verhehlen, haben auch wir Politiker diesen Umstand zu einem guten Stück mitzuverantworten.

Viele politische Entscheidungen kommen in einem langwierigen Prozess zustande, der für Außenstehende oftmals zu intransparent ist. Hinzu kommt, dass in vielen Fällen Kompromisse geschlossen werden müssen, die den Einzelnen nicht immer voll befriedigen, was ebenfalls zu einer gewissen Frustration und Politikverdrossenheit führt. Das kann ich zu einem bestimmten Grad nachvollziehen – möchte dem aber ein Zitat von Otto von Bismarck entgegenhalten: „Politik ist die Kunst des Möglichen.“ Das heißt: Politische Überzeugungen müssen auch umsetzbar und mehrheitsfähig sein. Das Suchen und Finden von Kompromissen, in denen unterschiedliche Ansichten zusammengeführt werden, ist dabei unerlässlich.

Sie schreiben weiter, dass der Abgeordnete „in erster Linie der Partei und erst in zweiter Linie seinem Wähler verpflichtet ist“. Dem, sehr geehrter Herr Reinhard, möchte ich widersprechen: Ich sehe mich, anders als Sie schreiben, sehr wohl „nur meinem Gewissen unterworfen“ und weiche, wenn es mir geboten scheint, durchaus von der Fraktionsmeinung ab. Und im Übrigen versuche ich – insbesondere in meinen Arbeitsbereichen – meine Überzeugungen mit guten Argumenten in Partei und Fraktion mehrheitsfähig zu machen.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Strobl