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Thomas Strobl
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Frage von Uwe F. •

Frage an Thomas Strobl von Uwe F. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Strobl,

Ihre Argumentation widerspricht sich selbst. Einerseits zitieren Sie Art. 3 des Grundgesetzes, das fordere, Gleiches gleich zu behandeln. Andererseits vergleichen Sie Äpfel (= Ehe) mit Birnen (eingetragene Lebenspartnerschaft), wenn es um die Einräumung gleicher Rechte (z.B. Erbschaftsteuer für eingetragene Lebenspartnerschaften) für gleiche Pflichten (z.B. Unterhaltsverpflichtung für eingetragegene Lebenspartner) geht. Das Institut der eingetragenen Lebenspartnerschaft bürdet den Lebenspartnern im wesentlichen nur Pflichten auf, bei den Rechten, die allein dem Werterhalt gemeinsam geschaffener Werte dient, verweigern Sie die Gleichstellung. Damit sind wir wieder bei der Ungleichbehandliung.

Wenn Sie schon die Lebenspartnerschaft als eigenständiges Institut ansehen, dann geben Sie den Betroffenen auch eigenständige Rechte, die sich aus der gegenseitigen Übernahme von Verantwortung durch die Lebenspartner ergibt. Ihr Verhalten dagegen ist unsozial und unverantwortlich. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass es Ihnen mehr um Ideologie als um echten Respekt für Schwule, Lesben und Transgender geht.
Mich würde schon einmal interessieren, wieso Sie die Situation für die Birnen (vgl. oben) nicht einmal zu Ende denken wollen - keiner will der Ehe etwas wegnehmen!

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Furnier

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Furnier,

für Ihre Zuschrift danke ich Ihnen recht herzlich.
Bei genauer Lektüre meiner Ausführungen werden Sie unschwer erkennen können, dass ich eben gerade nicht Äpfel mit Birnen vergleiche, sondern darauf hinweise, dass es sich um Unterschiedliches handelt, das auch unterschiedlich behandelt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Strobl MdB