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Thomas Strobl
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Frage von Thomas N. •

Frage an Thomas Strobl von Thomas N. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Strobl,

auf abgeordnetenwatch.de habe ich Ihre Antwort vom 22.08.07 gelesen, in der Sie zum Ausdruck bringen, dass Sie dass Sie gegen eine Gleichstellung von eingetr. Lebenspartnerschaften und der Ehe nach BGB sind.
Sie begründen Ihre Ansicht damit, dass "die Ehe und die Familie unter den besonderen Schutz des Staates gestellt" sind.

Zweifellos ist das so, jedoch kann dieses Zitat meiner Meinung nach nicht als Argument gegen eine Geleichstellung oder Angleichung der Rechte eingetr. Partnerschaften an die Ehe herhalten.

In diesem Zusammenhang würde diese Argumentation nämlich voraussetzen, dass bei gleichen oder annähernd gleichen Rechten eine Konkurrenz zwischen eingetr. Partnerschaften und der Ehe entstehen könnte.

Dazu möchte ich Folgendes zu bedenken geben:
Die sexuelle Orientierung ist vorbestimmt und man kann sich diese nicht aussuchen.
Wenn man hier jedoch davon spricht, dass die Ehe zu schützen sei würde das bedeuten, dass man befürchtet, dass potentielle Ehegatten sich bei gleichen oder ähnlichen Rechten gegen die Ehe und für die eingetr. Partnerschaft "entscheiden" könnten.
Sicher stimmen Sie mir zu, dass es z.B. für einen homosexuellen Mann genauso wenig Sinn macht, eine Ehe mit einer Frau einzugehen wie für einen heterosexuellen Mann, eine eingetr. Partnerschaft mit einem anderen Mann einzugehen...?
Insofern kann sicherlich nicht von einer Gefahr für die Ehe gesprochen werden, da die eingetr. Partnerschaft in keinster Weise mit der Ehe konkurieren kann und dies
auch nie können wird.

Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, hat auch das Bundesverfassungsgericht bereits mit seinem Urteil vom 17. Juli 02 die Gleichstellung der eingetr. Partnerschaft mit der Ehe für verfassungsgemäß erklärt.

Insofern stellt sich doch hier lediglich die Frage, ob und wie es zu rechtfertigen ist, dass Sie eingetr. Lebenspartner nicht nur weiterhin benachteiligen, sondern die bestehende Benachteiligung bei der geplanten Erbschaftssteuerreform auch noch weiter ausbauen wollen...?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Nickels,

recht herzlichen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich auf meine Antwort vom 22. August zum Thema erbschaftsteuerliche Gleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften beziehen. Ergänzend zu meinen Ausführungen darf ich Ihnen noch Folgendes mitteilen: Wie Sie richtig schreiben, steht die eingetragene Lebenspartnerschaft nicht in Konkurrenz zur Ehe. Denn die eingetragene Lebenspartnerschaft ist keine Ehe, sondern etwas anderes, ein Aliud. Insofern ist meine Überzeugung, eingetragene Lebenspartnerschaften nicht mit denselben Privilegierungen auszustatten, natürlich auch nicht von der Furcht beseelt, die Zahl eingetragener Lebenspartnerschaften könne die Zahl der Ehen negativ beeinflussen. Vielmehr geht es darum, dem verfassungsgemäßen und gesellschaftspolitischen Auftrag, Ehe und Familie in besonderer Weise zu fördern, nachzukommen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Strobl MdB