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Thomas Strobl
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Frage von Stephan H. •

Frage an Thomas Strobl von Stephan H. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Strobl,
mit großer Aufmerksamkeit habe ich Ihre Antworten zu den Fragen über die erbschaftssteuerrechtliche Behandlung der Eingetragenen Lebenspartnerschaften gelesen. Natürlich kannte ich auch zuvor bereits die Mehrheitsmeinung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag und sie wurde ja auch in der Plenardebatte im Juni hinreichend deutlich. Das Resümee war, wenn ich mich richtig erinnere: "Wir die CDU/CSU-Fraktion WOLLEN keine Verbesserung der Situation der Eingetragenen Partnerschaften!"
Ich möchte hierzu nur eine kurze Anmerkung machen und eine eher persönliche Frage stellen:
Ich kenne sehr viele Ehen jenseits der Altersgrenze, ab der Kinderwünsche nicht mehr erfüllbar sind, ebenso kenne ich sehr viele Paare, bei denen ein Partner sterisiert ist. Dort besteht auch wie Sie sagen ´die poentielle Möglichkeit´ auf Nachkommenschaft nicht mehr. Ihnen allen werden aber die steuerrechtlichen Vorteile der Ehe gewährt, selbst wenn die Ehe erst in einem höheren Alter eingegangen wurde. Solche Ehen sind dann ebenso potent im Sinne der Zeugung von Nachkommen, wie homosexuelle Partnerschaften. Folglich müßte - nach Ihrer Argumentation - dann eine Gleichstellung notwendig sein! Ferner sei angfügt, dass sich nach meinem christlichen Weltbild der Wert einer Beziehung nach dem Maß der Liebe und des gegenseitigen Respekts und nicht nach dem, was aus ihr an Kindern hervorgehen könnte, bemisst!
Nun meine Frage: Sind Sie der Meinung, dass es gerecht ist, wenn Lebenspartner lange gemeinsam wirtschaften (mit ´zweimal Steuerklasse I´), für einander sorgen, sich in Krankheit und Alter pflegen, dass - wenn einer der beiden stirbt - der andere die gemeinsame Wohnung verkaufen muss, um die hohe Erbschaftssteuer zu bezahlen? Ist dies kompatibel mit dem christlichen Weltbild? Die Frage ist nach meiner Auffassung legitim, denn der Gesetzgeber muß sich ja fragen, welche Gesetze sind gerecht!
Mit freundlichen Grüßen
St. Hoffeld

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hoffeld,

für Ihre Zuschrift danke ich Ihnen.

Da Sie meine Ausführungen zu diesem Thema gelesen haben, müsste sich Ihnen meine Position hinreichend erschlossen haben, so dass ich auf Wiederholungen verzichten möchte.

Folgendes sei aber noch angemerkt: Warum manche Ehen kinderlos bleiben, ist vom Staat nicht zu bewerten. Und die Kinderlosigkeit von Ehen ändert nichts an der Tatsache, dass die Institution der Ehe anders als die eingetragene Lebenspartnerschaft grundsätzlich auf Nachkommenschaft angelegt ist. Von daher steht sie unter dem besonderen Schutz des Staates und genießt besondere Privilegierungen. Eingetragene Lebenspartnerschaften, in denen die Lebenspartner zweifelsfrei für einander Verantwortung übernehmen, für einander sorgen, einander im Alter pflegen etc., sind jedoch auf eine Paarbeziehung ohne Nachkommenschaft angelegt. Das ist selbstverständlich zu akzeptieren und zu respektieren, begründet aber keine Privilegierung in der Gesellschaft. Hierin kann ich keine Ungerechtigkeit erkennen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Strobl MdB