(...) Die Bundesregierung wird mit dem E-Government-Gesetz in diesem Jahr rechtliche Regelungen zum Einsatz von E-Government-Verfahren anpassen, um die elektronische Verwaltung für den Nutzer einfacher, nutzerfreundlicher und effizienter zu gestalten. Im Wesentlichen geht es dabei um die Verpflichtung der Verwaltung zur Eröffnung eines elektronischen Kanals, Grundsätze der elektronischen Aktenführung und des ersetzenden Scannens, die Erleichterung bei der Erbringung von elektronischen Nachweisen und der elektronischen Bezahlung in Verwaltungsverfahren, Erfüllung von Publikationspflichten durch elektronische Amts- und Verkündungsblätter, Verpflichtung zur Dokumentation und Analyse von Prozessen, Regelung zur Bereitstellung von maschinenlesbaren Datenbeständen durch die Verwaltung ("open data") und Vorschriften zur Evaluierung und Weiterentwicklung. (...)