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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 01.08.2024

Nach § 2 Absatz 3 SBGG sind Vornamen zu bestimmen, die dem gewählten Geschlechtseintrag entsprechen. Ist der gewählte Geschlechtseintrag „divers“, müssen Vornamen gewählt werden, die diesem Geschlechtseintrag entsprechen. Welche Vornamen dem Geschlechtseintrag „divers“ entsprechen ist im SBGG nicht bestimmt.

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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 02.10.2024

Die Ampelparteien haben im Koalitionsplan eine Kostenübernahme für transgeschlechtliche und nicht-binäre Personen durch die gesetzlichen Krankenkassen der Ampel verabredet und im Aktionsplan „Queer leben“ bekräftigt.

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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 09.12.2024

Bei Verstößen gegen das Lieferkettengesetz kann jedoch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Beschwerde eingelegt werden

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