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Sven Lehmann
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Frage von Zora F. •

Der G-BA hat im Juni einen Gesetzentwurf für trans Kostenübernahmen vorgelegt. Was ist bisher damit passiert und wie geht es jetzt weiter?

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Guten Tag Zora. F.

nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 19.10.2023 sind die gesetzlichen Krankenkassen nicht verpflichtet, die Kosten für geschlechtsangleichende Behandlungen von nicht-binären und transgeschlechtlichen Personen zu übernehmen. 

Diese Entscheidung hat bei Menschen, die dringend auf gesundheitliche Behandlungen angewiesen sind, viel Unsicherheit und Unmut ausgelöst. Immerhin konnte sichergestellt werden, dass begonnene Behandlungen fortgeführt werden. Grundsätzlich können ausbleibende Behandlungen zu schwerwiegenden gesundheitlichen Erkrankungen wie Depressionen führen. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen daher den Zugang zu diesen Leistungen gewährleisten, gemäß dem anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse. Dazu braucht es eine entsprechende rechtliche Klarstellung. 

Die Ampelparteien haben im Koalitionsplan eine Kostenübernahme für transgeschlechtliche und nicht-binäre Personen durch die gesetzlichen Krankenkassen der Ampel verabredet und im Aktionsplan „Queer leben“ bekräftigt. Ich habe mich nach dem Urteil als Queer-Beauftragter auch in einem Brief an den Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach gewandt und mich für eine schnelle gesetzliche Klarstellung eingesetzt. 

Ich kann Ihnen versichern, dass ich dies auch weiterhin tun werde und hoffe auf eine schnelle Lösung.

Mit freundlichen Grüßen

Sven Lehmann