Als Grüne Bundestagsfraktion stehen wir zugleich fest zu Menschenrechten, zum humanitären Völkerrecht und den darin festgeschriebenen humanitären Prinzipien. Danach sind die Zivilbevölkerung und zivile Infrastruktur, v.a. Krankenhäuser oder Schulen, unter allen Umständen zu schützen.
Es ist Aufgabe der Jobcenter, individuell zu beraten, welche Maßnahmen zum Erfolg führen, und sie einvernehmlich mit der arbeitssuchenden Person abzustimmen.
Wir halten an unseren politischen Grundüberzeugungen fest: Die Regelsätze müssen deutlich steigen. Wir alle würden von einer starken Grundsicherung profitieren.
Es geht um nichts Geringeres als das Überleben unserer Gesellschaft, wie wir sie kennen. Gleichzeitig ist es eine zutiefst soziale Frage.
Gerne können Sie diese Informationen der Seite des BAMF aus dem Merkblatt für die Teilnehmenden (S. 5) entnehmen. Sie sind dort öffentlich zugänglich.
Dass Deutschland neben Österreich eines der letzten europäischen Länder ist, die diese Konvention nicht unterzeichnet hat, liegt auch am föderalen System.