Werden die Grünen auch jetzt in der Bundesregierung für einen höheren Regelsatz im Bürgergeld kämpfen?
Sehr geehrte Frau Aeffner, ich habe folgende Frage an sie,diese hängt auch mit der Klage zusammen die vom vdk und sovd angeführt wird.
Laut folgender Nachricht
Posteten sie auf Facebook im Jahre 2022 zum Thema
Zitat: „Es ist mehr als nachvollziehbar, dass betroffene Menschen nun gegen die Regelsatzanpassung von Januar 2022 vor Gericht ziehen. Die aktuellen Regelsätze können die derzeitigen Preissteigerungen nicht mehr auffangen.
Nun ist zwar das Bürgergeld da jedoch sind die Regelsätze noch immer viel zu gering, kämpfen die Grünen weiter oder haben sie das Thema jetzt ad Acta gelegt?
Und wird es dieses jedoch spätestens nächstes Jahr nochmals eine Diskussion zu den BG Regelsätzen geben?
Sehr geehrter Herr S.,
das Thema ist für uns Grüne Sozialpolitiker*innen keineswegs ad acta gelegt. Wir halten weiterhin an unseren politischen Grundüberzeugungen und -zielen fest: Die Regelsätze müssen deutlich steigen. Die Höhe der Grundsicherung muss die soziale Teilhabe und die Würde jedes einzelnen Menschen garantieren. Das zweite Bürgergeldpaket, das Bürgergeldergänzungsgesetz, sowie die Reform des Regelbedarfsermittlungsgesetzes sollen nächstes Jahr kommen. Dort werden wir unsere Forderungen erneut einbringen.
Dennoch sind wir mit der ersten Bürgergeldreform bereits einen wichtigen Schritt gegangen: Die von der Grünen Bundestagsfraktion geforderte "Inflationsreserve", von der ich in dem von Ihnen verlinkten Artikel sprach, wurde eingeführt. Bei der jährlichen Festsetzung der Regelbedarfe wird nun ein zusätzlicher Berechnungsschritt ("ergänzende Fortschreibung") durchgeführt, der die Inflation in einem festgelegten Zeitraum in der Vergangenheit ermittelt und einberechnet. Damit wird eine Art "Puffer" gebildet, damit die Inflation im Jahr der Geltung der Regelsätze, also vorausschauend, aufgefangen wird. Die sogenannte "Basisfortschreibung" berücksichtigt bereits die Entwicklung der regelbedarfsrelevanten Preise und die Entwicklung der Nettolöhne in der Vergangenheit. Das war eine wirksame Verbesserung, wie die deutliche Anhebung der Regelbedarfssätze zum 1. Januar 2024 gezeigt hat.
So gut dieser zusätzliche Berechnungsschritt ist, er ändert nichts daran, dass die Regelsätze grundsätzlich zu niedrig sind - und damit auch nach den jährlichen Anpassungen zu niedrig bleiben. Deshalb blicke ich mit besonderer Sorge auf die gestiegenen Strompreise und deren Unterdeckung im Regelsatz. Beim Bürgergeldergänzungsgesetz werden wir die Regelungen zur Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung erneut diskutieren. Ich persönlich befürworte eine Herauslösung der Stromkosten aus dem Regelsatz und werde mich erneut dafür stark machen. Denn mir ist bewusst, dass Haushalte im Bürgergeldbezug bzw. mit geringem Einkommen kaum über Einsparpotentiale beim Energieverbrauch verfügen. Auch die Deckelung der Gas- und Strompreise bei 80 Prozent des Vorjahresverbrauch wird für diese Bevölkerungsgruppe meines Erachtens vielmals eine besondere Härte darstellen.
Die öffentliche Debatte um Grundsicherungsleistungen ist aktuell leider stark von sozialer Kälte geprägt. Falschbehauptungen halten sich hartnäckig. Geringverdiener*innen werden gegen Bürgergeldempfänger*innen ausgespielt, ohne erkennen zu wollen, dass das zum Teil ein- und dieselbe Gruppe ist: 800.000 Menschen in unserem Land erhalten trotz Arbeit Bürgergeld (von der Ausbildungsvergütung über den Mini- bis zum Vollzeitjob). Letztendlich würden wir alle von einer starken Grundsicherung profitieren. Denn sie sichert uns nicht nur im finanziellen Notfall ab, sie stellt auch mehr Chancengerechtigkeit her und wirkt sozialer Ausgrenzung und Einsamkeit entgegen. Sie stärkt damit den sozialen Zusammenhalt der gesamten Gesellschaft. - Lassen Sie uns gemeinsam weiter dafür kämpfen!
Mit freundlichen Grüßen
Stephanie Aeffner