Die Grünen haben am 19.4.2021 gegen der Antrag der FDP Drucksache 12/28339 Ratifizierung der Europäischen Landschaftskonvention gestimmt. Warum ist das so?
Sehr geehrte Frau Aeffner,
hat die derzeitige Bundesregierung Pläne, die ELK doch noch zu unterzeichnen?
Für Ihre Nachricht vielen Dank
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für die Anfrage. Es ist richtig, dass die Grünen gegen diesen Antrag der FDP gestimmt haben. Er wurde damals abgestimmt, jedoch nicht im Plenum debattiert. Der Kulturausschuss war federführend.
Das Europäische Landschaftsübereinkommen stellt die Grundlage für Kulturlandschaftsschutz auf europäischer Ebene dar. Es betont den sozialen Nutzen von Landschaften. In dem Antrag der FDP Fraktion klingt an, dass Kulturlandschaften anthropogen genutzt sind und Naturschutzbelange damit in Einklang gebracht werden müssten, sozusagen nicht über der Nutzung stünden. Wir Grüne stimmen zu, dass die Beteiligung der Bewohner*innen der Landschaften wichtig ist, stehen dem Verwässern von Naturschutzmaßnahmen aber skeptisch gegenüber.
Auf der anderen Seite forderten auch Naturschutzverbände wie der Bundesverband beruflicher Naturschutz e.V. (BBN) die Ratifizierung der Konvention. Sie betonen, dass Instrumenten wie das Landschaftsschutzgebiet, Biosphärenregionen und die anderen Schutzgegenstände wie die Naturparke und Nationalparke große Bedeutung zukommt. Zwar ließen sie keine direkten Bezüge auf die ELC zu, seien aber für die maßgeblichen Zielsetzungen zweckmäßig. Das geltende Recht der Eingriffsregelungen würde außerdem nicht im Widerspruch mit dem Übereinkommen stehen.
Die Landschaftskonvention zielt darauf, dass alle staatlichen Maßnahmen auf die jeweilige Landschaft ausgerichtet und an sie angepasst sein sollen. Dass Deutschland neben Österreich eines der letzten europäischen Länder ist, die diese Konvention nicht unterzeichnet hat, liegt auch am föderalen System.
In dieser Legislaturperiode wird es nicht zu einer Unterzeichnung kommen. Zumindest sind keine Pläne der Bundesregierung dazu bekannt und die ELK ist auch nicht Gegenstand des Koalitionsvertrages. Grundsätzlich müsste man aber eine Ratifizierung erneut prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Stephanie Aeffner