(...) Bei meiner Antwort möchte ich deutlich zwischen den beiden Abkommen differenzieren: (...)
(...) Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich mich auf die aktuelle Rechtsprechung des rheinland-pfälzische und des bayerischen Verfassungsgerichtshof vom Mai 2014 berufen; hier wurden jeweils ähnlich gelagerte Klagen von Unternehmen abgewiesen und die Gebühr für das Gebühröffentlich-rechtliche Radio- und Fernsehangebot als verfassungsgemäß eingestuft. Der Rundfunkbeitrag als öffentlich-rechtliche Abgabe fußt dabei auf der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. (...)
(...) Nach allem, was wir bisher wissen, müssen wir davon ausgehen, dass für diese schreckliche Tat prorussische Separatisten verantwortlich sind. Es ist meines Erachtens deshalb nicht hinnehmbar, Russlands gefährlichen Kurs in Europa mit der Austragung der Fußball-Weltmeisterschaft auch noch eine werbewirksame Plattform zu liefern. (...)