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Frage von Hans-Jörg L. •

Frage an Stephan Mayer von Hans-Jörg L. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Mayer,

in der Online-Ausgabe der Welt werden Sie in Zusammenhang mit dem so genannten Blasphemieparagrafen wie folgt zitiert:

"Eher sollte über die Anhebung des Strafrahmens gesprochen werden als über eine Abschaffung des §166 StGB."

In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen folgende Fragen stellen:

1. Wie begründen Sie, dass drei Jahre Höchststrafe nicht ausreichen?

2. Ist die zitierte Aussage nur Ihre individuelle Meinung oder handelt es
sich dabei um eine offiziele Position der CSU?

3. Wie verträgt sich diese Forderung Ihrer Meinung nach mit dem
verfassungsmäßig garantierten Recht auf freie Meinungsäußerung?

Viele Grüße,

Hans-Jörg Liersch

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