Frage an Stephan Mayer von Karl K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Mayer,
Sie schreiben in Ihrer Antwort an Frau R. vom 26.09.2014:
"Eine Vielzahl technischer Geräte, wie zum Beispiel PC’s, Laptops oder Tablets, ist heute in der Lage, Rundfunk zu empfangen."
Meine erste Frage:
Welches Gesetz verpflichtet die ARD/ZDF, ihre Inhalte ins Netz zu stellen?
In Ihrer Antwort an Herrn Schüller vom 7.10.2014 heisst es:
"Meines Erachtens tragen auch die von Ihnen genannten Sendungen wie Serien, Krimis, Talkshows und Unterhaltungsendungen zu einer umfassenden Befriedigung der demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse einer heterogenen und pluralen Gesellschaft bei."
Meine zweite Frage:
Was haben Sendungen, in denen Menschen ermordet oder zu Tode kommen, in denen Hass und Ablehnung gezeigt wird (z.B. Tatort), mit sozialen und kulturellen Bedürfnissen zu tun?
Ein gewisser Prof. Kirchhof hat für ARD/ZDF ein, ich möchte es einmal provokant formulieren, "Gefälligkeits"-Gutachten erstellt. Nur weil Herr Kirchhof am BVerfG tätig war, garantiert noch lange nicht seine Unvoreingenommenheit. Seine Mitgliedschaft in Studentenverbindungen sowie seine frühere Mitgliedschaft im Aufsichtsrat von der Deutschen Bank sowie der Allianz sprechen Bände. Die Höhe seines Honorars ist unbekannt.
Der Herr Professor ist gewiss kein armer Mann, in seinem Alter und mit seinem bisherigen Einkommen vermutlich Millionär, d.h. Geld spielt keine Rolle.
Abends schaltet der Professor sein Fernsehgerät ein und macht es sich gemütlich. Frau A, Regalauffüllerin bei REWE, und damit vielleicht knapp über der Hartz4-Grenze, und damit nicht von der Gebühr befreit, liest lieber ein Buch.
Beide bezahlen den gleichen Betrag, für Frau X schmerzlich, sie hat kein TV, kein Internet und würde gern einmal in Kino gehen oder sich ein neues Buch kaufen.
Den Herrn Professor jucken diese 17,98€ überhaupt nicht, Frau X tun sie weh.
Nun meine dritte Frage an Sie:
Finden Sie das in Ordnung?
Mit freundlichem Gruß
K. Kern