Die CSU im Bundestag hat sich geschlossen dazu entschieden, dem Gruppenantrag zur Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD nicht beizutreten, da wir den Versuch eines Verbots der AfD zum jetzigen Zeitpunkt für juristisch nicht erfolgversprechend und politisch kontraproduktiv einschätzen.
Der Bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder, MdL hat während der Klausurtagung der CSU-Landtagsfraktion im September 2024 den Erlass von noch offenen Bußgeldern gegen natürliche und juristische Personen angekündigt, die während der Covid-19-Pandemie aufgrund des Verstoßes gegen Corona-Schutzmaßnahmen auferlegt worden sind
Als Unionsfraktion sind wir stets offen für gezielte und wissenschaftlich basierte Anpassungen des Tierschutzgesetzes. Dies haben wir zum Beispiel bei der Abschaffung des Kükentötens sowie vieler weiterer Anpassung bewiesen. Eine großangelegte Novellierung des Tierschutzgesetzes, wie von den Ampel-Parteien im Koalitionsvertrag beabsichtigt und nun von der Bundesregierung eingebracht, halten wir weder für wünschenswert noch notwendig.
Der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, welcher nach § 18 Absatz 1 WEG die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zugewiesen ist, gehört sowohl der unterlegene wie auch der obsiegende Kläger an.
Eine abschließende Lesung der vorliegenden Gesetzesentwürfe ist in der Tat überfällig