(...) Sie entstehen unter Berücksichtigung aller bekannten objektiven Sachverhalte in größtmöglichem gesellschaftlichem Konsens und Interesse. Das gilt auch für das Betäubungsmittelgesetz, welches - vergleiche § 1 Absatz 2 des BtMG - unter anderem mittels der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung entsprechend veränderter wissenschaftlicher, technischer oder sachlicher Erkenntnisse laufend angepasst wird . (...)
(...) Mit der Richtlinie 2001/37/EG wurden unter anderem Festlegungen zur Etikettierung von Tabakwaren getroffen. Danach ist auf allen Packungen von Tabakerzeugnissen, außer solchen zum oralen Gebrauch und sonstigen nicht zum Rauchen bestimmten Tabakerzeugnissen, neben der Anbringung eines allgemeinen Warnhinweises, wie zum Beispiel "Rauchen ist tödlich", ebenfalls ein ergänzender Warnhinweis, wie "Raucher sterben früher", zwingend vorgeschrieben. Gleichzeitig wird den Mitgliedstaaten die Verwendung ergänzender Warnhinweise in Form von Farbfotografien oder anderen Abbildungen freigestellt, sofern diese den Vorschriften der Richtlinie entsprechen. (...)
(...) Anders als früher und in anderen Ländern, ist das Recht zu streiken bei uns gesetzlich geregelt. Dies hat den Vorteil, dass ein Streik eben bei Friedenspflicht beispielsweise nicht möglich ist. (...)
(...) Sie unterliegen nicht dem Betäubungsmittelgesetz und können legal erworben werden. Das Cannabisverbot dient nicht der "Tabuisierung", sondern zielt auf eine Einschränkung der Verfügbarkeit, um so den Einstieg in den Konsum der Droge nach Möglichkeit zu verhindern. Für Alkohol und Tabakwaren bestehen Verfügbarkeitsbeschränkungen vermittels anderer gesetzlicher Regelungen. (...)
(...) NEIN, "ich glaube nicht, dass durch abschreckende Fotos auf Zigarettenpackungen Raucher stigmatisiert und vor der Öffentlichkeit lächerlich gemacht werden" und JA, "ich glaube, dass man erwachsenen Menschen, ob Raucher oder Nichtraucher und unabhängig von der Wahl des persönlichen Lebensstils, mit Respekt zu begegnen hat". Gerade darum bin ich der Meinung, dass man das Rauchen nicht grundsätzlich unter Verbot stellen, sondern im Interesse von Rauchern und Nichtrauchern aufklärend tätig werden muss. (...)
(...) Ich lege Wert auf die Feststellung, dass niemand Sie "nötigt", "evtl. verunreinigtes Gras zur Schmerzbekämpfung zu erwerben und zu konsumieren". Im vergangenen Monat hat die Bundesopiumstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte erstmals einer an multipler Sklerose erkrankten Patientin erlaubt, Cannabis-Extrakt legal zur Linderung ihrer Schmerzen einzusetzen. (...)