(...) Ihre Befürchtung, dass das Cannabisverbot in den illegalen Drogenmarkt, zur sozialen Isolation von Cannabiskonsumenten und Verwahrlosung führt, teile ich nicht. Der Kauf von Haschisch und Marihuana erfolgt meist nicht in der öffentlichen Drogenszene, sondern über Freunde und Bekannte im privaten Bereich. Ein kausaler Zusammenhang zwischen Cannabiskonsum und dem Konsum "härterer" Drogen ist bisher nicht nachgewiesen. (...)
(...) Es ist richtig, "eine Frage zu den" nachgewiesenen (!) und nicht "von mir generell angenommenen Risiken des Cannabiskonsums haben Sie nicht gestellt." Es ist aber auch richtig, dass die von mir benannte Homepage auch über Risiken des Konsums von verunreinigtem Cannabis informiert. Ich zitiere: "Im Internet häufen sich Hinweise, dass verunreinigtes Cannabis im Umlauf ist. (...)
Sehr geehrter Herr Kohlhaas,
(...) Zunächst sind Gewalttaten und Erpressung Straftaten und müssen auch als solche verfolgt werden. Eine frühe und effektive Strafverfolgung, ohne aber den hysterischen Unterton des sofortigen Wegsperrens, der von den Parteien rechts der Mitte gerne angeschlagen wird, zeigt bei jugendlichen Tätern erfahrungsgemäß die beste Wirkung. Dies ist aber nur möglich, wenn Eltern, Lehrer, Rektoren und die anderen Kinder nicht wegschauen, sondern aktiv werden, helfen, schützen und bei Straftaten auch anzeigen. (...)
(...) Wie Sie dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (s.o.; Randziffer 16 bis 21) entnehmen können, bislang allerdings erfolglos. Zum anderen gilt es unabhängig davon zu berücksichtigen, dass Cannabis keine legal verkehrsfähige Substanz ist. In Deutschland ist der Verkehr mit Cannabis zu anderen als medizinischen oder wissenschaftlichen Zwecken nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) verboten und strafbar. (...)
(...) Ich schaue zwar über den Horizont deutscher oder europäischer Grenzen hinweg auch in andere Länder, aber ich überlege sehr genau, was ich für positiv und im Interesse der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes liegend halte. Waffenbesitz für jeden zählt nicht dazu. (...)