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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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Frage von Bernhard K. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Bernhard K. bezüglich Verbraucherschutz

Ich finde es gut, daß auch in Deutschland auf den Zigarettenpackungen Schock- und Ekelfotos gedruckt werden sollen. Die meisten dieser Fotos im Ausland sind allerdings viel zu harmlos.

Wie fänden Sie es, wenn man alle Zigarettenhändler (Tabakläden, Supermarkt, Tankstelle, usw...) dazu verpflichtet Ekelfotos (Kehlkopfkrebs, Raucherbein) in der Größe von mindestens DIN A3 an den Verkaufsständen anzubringen?
Natürlich sollten die Fotos auch an Zigarettenautomaten angebracht werden.
Dafür könnte man großzügig die Fotos auf den einzelnen Packungen entfallen lassen.
Ist das nicht leichter durchzusetzen, als sich mit der Tabakindustrie anzulegen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Kletzenbauer,

die Europäische Union hat im am 5. Juni 2001 eine Richtlinie zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Herststellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen (2001/37/EG) beschlossen, die mit der Tabakprodukt-Verordnung vom 20. November 2002 Umsetzung in nationales Recht gefunden hat. Mit der Richtlinie 2001/37/EG wurden unter anderem Festlegungen zur Etikettierung von Tabakwaren getroffen. Danach ist auf allen Packungen von Tabakerzeugnissen, außer solchen zum oralen Gebrauch und sonstigen nicht zum Rauchen bestimmten Tabakerzeugnissen, neben der Anbringung eines allgemeinen Warnhinweises, wie zum Beispiel "Rauchen ist tödlich", ebenfalls ein ergänzender Warnhinweis, wie "Raucher sterben früher", zwingend vorgeschrieben. Gleichzeitig wird den Mitgliedstaaten die Verwendung ergänzender Warnhinweise in Form von Farbfotografien oder anderen Abbildungen freigestellt, sofern diese den Vorschriften der Richtlinie entsprechen. Am 26. Mai 2005 hat die Europäische Kommission eine Bibliothek ausgewählter Quelldokumente mit Farbfotografien und anderen Abbildungen für die einzelnen in Anhang 1 der Richtlinie 2001/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates genannten ergänzenden Warnhinweise beschlossen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat eine Studie zur potentiellen Wirkung non-verbaler ergänzender Warnhinweise in Auftrag gegeben. Das Ergebnis dieser Studie wird bei der Entscheidung über die Form ergänzender Warnhinweise in Deutschland Berücksichtigung finden.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing

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