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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
SPD
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Frage von Christoph K. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Christoph K. bezüglich Gesundheit

Guten Tag Frau Bätzing !
Ja, ich möchte gerne nochmals eine Stellungnahme von ihnen zum Thema Cannabis.
Sie erwähnen immer wieder Cannabis sei nicht "unbedenklich" und dürfe nich verharmlost werden. Das ist richtig, jedoch die zu schützende Gruppe von Kindern und Jugendlichen sollten doch auch kein Alkohol oder Zigaretten in die Finger bekommen. Ist Alkohol unbedenklich ? Warum ist es dann eine gesellschaftlich akzeptierte, durchaus harte Droge die sich jedermann in unbegrenzten Mengen beschaffen kann ?
Natürlich ist Cannabis nicht unbedenklich, gerade für Kinder und Jugendliche in der Entwicklung. Aber sie würden ja auch nicht ihrem pubertierenden Sohn eine Flasche Whiskey und eine Schachtel Zigaretten in die Hand drücken.
Diesem Risiko setzten sie die Jugendlichen aber durch nicht-kontrollierung des Schwarzmarktes für natürliche Hanfprodukte aus.
Sie wissen oft nicht was das ist, was der ältere Freund da raucht, da es ist ein Tabuthema ist. Sie klären nicht auf sondern tabuisieren das Thema Drogen im allgemeinen, also ist der Schritt für den Jungen Konsumenten nicht weit zur nächsten illegalen Droge. Das und auch nur das, ist auch der Einzige Grund weswegen Cannbis als Einstiegsdroge gilt.

Diese Drogenpolitik, ist eine Politik der Katze die sich selber in den Schwanz beißt.

Ich hoffe sehr auf Veränderung.

C. Kernmann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kernmann,

die Reduzierung des riskanten Konsums schädlicher Substanzen wie Alkohol, Tabak oder Cannabis sind vordringliche gesundheitspolitische Ziele der Bundesregierung. Risiken und Nebenwirkungen solcher schädlicher Substanzen sind auf der website http://www.drugcom.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung nachlesbar. Alkohol und Tabakwaren sind allerdings, im Gegensatz zu Cannabis, keine Betäubungsmittel. Sie unterliegen nicht dem Betäubungsmittelgesetz und können legal erworben werden. Das Cannabisverbot dient nicht der "Tabuisierung", sondern zielt auf eine Einschränkung der Verfügbarkeit, um so den Einstieg in den Konsum der Droge nach Möglichkeit zu verhindern. Für Alkohol und Tabakwaren bestehen Verfügbarkeitsbeschränkungen vermittels anderer gesetzlicher Regelungen.
Da Ihre Fragestellung nahezu identisch ist, möchte ich auch auf meine an Herrn Afflerbach gerichtetet Antwort verweisen: "...das nationale Handeln der Bundesregierung erfolgt in einem internationalen Kontext. Die internationale Gemeinschaft, die Weltgesundheitsorganisation und der Internationale Suchtstoffrat (INCB) halten an dem obligatorischen Cannabisverbot der Suchtstoffübereinkommen der Vereinten Nationen fest, das die Bundesrepublik Deutschland (ebenso wie 166 weitere Staaten) ratifiziert hat. Nach Artikel 4 Buchstabe c des Einheitsübereinkommens der Vereinten Nationen über Suchtstoffe von 1961 sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Verwendung von Suchtstoffen, einschließlich Cannabis, auf ausschließlich medizinische oder wissenschaftliche Zwecke zu beschränken. Daneben verlangt Artikel 3 Abs. 2 des VN-Suchtstoffübereinkommens von 1988 von allen Vertragsparteien, "vorbehaltlich ihrer Verfassungsgrundsätze und der Grundzüge ihrer Rechtsordnung ... den Besitz, den Kauf oder den Anbau von Suchtstoffen oder psychotropen Stoffen für den persönlichen Verbrauch ... als Straftat zu umschreiben". Deshalb ist auch in Deutschland der Verkehr mit Cannabis zu anderen als medizinischen oder wissenschaftlichen Zwecken nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) verboten und strafbar.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing

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