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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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Frage von Frank C. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Frank C. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Bätzing,

bereits am 09.08.2007 schickte ich Ihnen folgende E-Mail:

„Als chron. Schmerzpatient (zusätzl. Querschnittslähmung) konsumiere ich Cannabis! Eine Zeit lang probierten wir es (meine Schmerztherapeutin und ich) mit der synth. Variante "Dronabinol" aus, die als Wirkstoff led. delta9-THC enthält und deshalb bei Weitem nicht so wirksam wie Cannabis mit dem gesamten Wirkstoffspektrum aller im Cannabis vorkommenden Cannabinoide ist. Fundierte Informationen hierüber erhalten Sie auf der Homepage der IACM/ACM (Arbeitsgem. Cannabis als Medizin). www.cannabis-med.org

Nun, da Sie auf über 800 Protest E-Mails über die neuerdings nachgewiesenen Verunreinigungen im Cannabis, initiiert vom DHV (Deutscher Hanf Verband), nicht reagiert haben und mich damit weiterhin zwingen, evtl. verunreinigtes Gras zur Schmerzbekämpfung zu erwerben und zu konsumieren, setze ich das mit dem Tatbestand der Nötigung gleich!
Es sollte eigentlich sowohl in Ihrem, als auch im Besonderen im Interesse der Gesundheitspolitik liegen, diesen Zustand zu beenden! Denn nur, weil man ein Problem totschweigt, verschwindet es nicht! Diese Vogel Strauß Methode haben Sie als junge und intelligente Frau doch nicht nötig.
Im Übrigen möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ich mit mittlerweile 41 Jahren wohl auch eher zu den mündigen Bürgern gehöre, die durchaus in der Lage sind, für sich selber zu entscheiden und Risiken in gebührendem Maße abzuschätzen, so dass ich mich weder von Ihnen, noch von der Judikative bevormunden lassen will und kann.
Mehrfach sind schon Urteile gefällt worden, die mir bestätigen, dass ich diesbezgl. völlig richtig ticke.
Würden Sie mir freundlicherweise mit verständlichen Worten begründen, warum Sie diese Totschweigetaktik für die richtige Maßnahme der Drogenbeauftragten der Bundesregierung halten?“

Mit freundlichen Grüßen
F. Clemens

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Sehr geehrter Herr Clemens,

eine E-Mail vom 09.08.2007, auf die Sie Bezug nehmen, habe ich nicht erhalten. Ich bin auch keine Vertreterin einer "Totschweigetaktik". Zu den Gefahren des Cannabiskonsums (inkl. der behaupteten Verunreinigungen) finden Sie Hinweise unter www.drogenbeauftragte.de im Bereich Cannabis (Abschnitt "Risiken des Cannabiskonsums). In diesem Forum habe ich mich am 27.08.2007 auf die von Herrn Münz gestellte Frage zur Zulassung von THC als Arzneimittel geäußert. Ich lege Wert auf die Feststellung, dass niemand Sie "nötigt", "evtl. verunreinigtes Gras zur Schmerzbekämpfung zu erwerben und zu konsumieren". Im vergangenen Monat hat die Bundesopiumstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte erstmals einer an multipler Sklerose erkrankten Patientin erlaubt, Cannabis-Extrakt legal zur Linderung ihrer Schmerzen einzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing

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