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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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Frage von F. M. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von F. M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Bätzing,

ist es gerecht, dass ein Cannabiskonsument selbst, wenn er nie betäubt am Straßenverkehr teilnimmt, an kostspieligen MPU´s teilnehmen muss oder ihm sogar der Führerschein entzogen werden kann? Selbst, wenn er nur im Besitz von Cannabis ist?

Ist es gerecht, dass ein durchschnittlicher Alkoholkonsument (außerhalb der Probezeit) keinerlei Folgen zu erwarten hat, selbst wenn er (bis zu einem gesetzlich festgelegten Grad) betäubt ist?

Ist es wirklich rechtsstaatlich, wenn zwei nüchterne Bürger, die am Straßenverkehr teilnehmen derart unterschiedlich behandelt werden? Ist es rechtsstaatlich, dass der eine nur aufrgund von Cannabisbesitzes seinen Führerschein und eventuell damit auch seinen Arbeitsplatz verlieren kann? Auch wenn Cannabisbesitz und Führerscheinbesitz sich in keinerlei logischem Widerspruch befinden?

Ist Ihnen bekannt, ob es Bestrebungen gibt bezüglich Cannabis eine mit der Promillegrenze beim Alkohol vergleichbare verlässliche Regelung zu finden? Ist Ihnen bekannt, ob noch erforscht wird oder schon erforscht worden ist, ab welchen Werten Cannabiswirkstoffe im Blut die Fahrtauglichkeit beeinflussen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.,

Herr Hilker hat bereits am 24.08.2007 in diesem Forum nachgefragt, warum Cannabiskonsumenten die Fahrerlaubnis entzogen werden kann. Meine Antwort lautete:
"Ihre Annahme, dass einem "Cannabiskonsumenten die Fahrerlaubnis entzogen werden [kann], wenn ihm nachgewiesen wird, dass er regelmäßig Cannabis konsumiert, bzw. bei ihm eine geringe Menge eines Cannabisproduktes gefunden wird" deckt sich so pauschal nur teilweise mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung. In einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21.Dezember 2004 (siehe: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20041221_1bvr265203.html besonders ab Randziffer 24ff.) sind die Bedingungen für einen Führerscheinentzug eingegrenzt worden. Eine Kommentierung der aktuellen Rechtsprechung dazu finden Sie in dem Artikel "Drogenabhängigkeit, Drogenkonsum und Strafrecht" von Karl-Rudolf Winkler, Leitender Oberstaatsanwalt Koblenz, in der Zeitschrift Sucht, Heft 2, 2007 v.a. ab Seite 100. Ich gehe davon aus, dass Ihre Frage damit beantwortet ist."

Ihr zweiter Fragekomplex, "ob es Bestrebungen gibt, bezüglich Cannabis eine mit der Promillegrenze beim Alkohol vergleichbare verlässliche Regelung zu finden" oder zu erforschen, "ab welchen Werten Cannabiswirkstoffe im Blut die Fahrtauglichkeit beeinflussen", erfordert zwei Antworten. Solche Bestrebungen und Versuche hat es gegeben. Wie Sie dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (s.o.; Randziffer 16 bis 21) entnehmen können, bislang allerdings erfolglos. Zum anderen gilt es unabhängig davon zu berücksichtigen, dass Cannabis keine legal verkehrsfähige Substanz ist. In Deutschland ist der Verkehr mit Cannabis zu anderen als medizinischen oder wissenschaftlichen Zwecken nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) verboten und strafbar. Daran würde auch ein eventuell gefundener und festgelegter Grenzwert nichts ändern.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing

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