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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
SPD
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Frage von Christoph K. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Christoph K. bezüglich Kultur

Nochmals guten Tag Frau Bätzing !
Ich finde ihre Aussage daß es sich bei Alkohol und Nikotin nicht um Betäubungsmittel handelt interessant.
Auch in betracht dessen, wo bei diesen Stoffen die tödliche Dosis liegt. Bei Nikotin sind das bei einem Erwachsenen gerade mal 70 mg in einer Einzeldosis. Damit ist Nikotin ist giftiger als Arsen.
Bei Alkohol liegt eine mortale Dosis bei 2-5 gramm pro Kilogramm Körpergewicht. Bei Kindern reicht schon 1g p/K.
Zum Vergleich : Man müsste schon ein halbes Kilo reinstes Hasch rauchen, oder mehrere Kilogramm Marihuana, in einem kurzem Zeitraum, um eine toxische Reaktion zu erhalten.
Das Suchtpotential von THC ist im Vergleich nach neusten Studien geringer als Alkohol, Tabletten und sogar Niktotin.
Ein zusammehang zwischen Psychosen und Marihuana scheint für Wissenschaft und Statisker plausibel, ist dennoch nachweislich nicht bewiesen.
Dies alles ignorieren Sie und ihre Regierung und betrachten auch nicht die soziologischen Umstände mit denen sich ein Marihuana Konsument umgeben muss, er muss sich verstecken vor Gesetz und Öffentlichkeit, die allgemein vorherrschende Meinung ist, daß der Konsum von Cannabis nur schädlich ist, der Konsument muss sich mit Dealern treffen die auch Heroin und Koks im Angebot haben und nicht selten kommt es zur sozialen isolation in welcher der Konsument leicht psychisch verwahrlosen kann.
Sehen Sie das nicht ? Wir brauchen keine Verhältnisse wie in den Niederlanden, wo der Drogenhandel, auch für harte Drogen, wie nirgendwo anders in Europa blüht, sondern verantwortungsbewusster Umgang und Staatlich kontrollierte Abgabe unter strengsten Auflagen.
Wäre es nicht möglich das auch Sie sich soetwas vorstellen könnten ? Der Staat würde profitieren, es würde ein ganz neuer Industrie Zweig herranwachsen mit tausenden Arbeitsplätzen, Cannabis würde nicht mehr Diskriminiert, es würde erhebliche Erleiterungen geben für Zoll und Bundesgrenzschutz als auch für das gesammte Justizsystem.

Danke, mit Grüßen.

Christoph Kernmann

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Kernmann,

Ihr Vergleich zwischen Alkohol, Nikotin und Cannabis geht an meiner an den gesetzlichen Grundlagen orientierten Aussage vorbei. Alkohol und Nikotin sind keine Betäubungsmittel. Was ein Betäubungsmittel ist und was nicht, wird durch das Betäubungsmittelgesetz geregelt. Demnach sind Betäubungsmittel alle im Anhang I bis III dieses Gesetzes aufgeführten Stoffe und Zubereitungen. Weder Nikotin noch Alkohol sind darin aufgelistet. Wie ich bereits in meiner Antwort auf Ihre Frage vom 5. September ausgeführt habe, dient die Unterstellung von Cannabis und Cannabisprodukten unter das Betäubungsmittelgesetz der Angebotsreduzierung, um einen Einstieg in den Konsum zu verhindern. Wie ich dort ebenfalls ausgeführt habe, hat sich die Bundesrepublik Deutschland in internationalen Übereinkommen zu einer Beschränkung der Verwendung von Suchtstoffen, einschließlich Cannabis, verpflichtet.

Natürlich verfolge ich die wissenschaftliche Diskussion um das Gefährdungspotenzial einzelner Suchtmittel sehr aufmerksam. Die diversen Studien zum Thema zeigen jedoch unterschiedliche Rankings einzelner Substanzen. Diese Studien müssen sorgfältig geprüft werden. Sollte man sich im Ergebnis dieser Prüfungen dazu entscheiden, einzelne Suchtmittel in ihrer Gefährlichkeit umstufen wollen, müsste dies auf internationaler Ebene geschehen.

Ihre Befürchtung, dass das Cannabisverbot in den illegalen Drogenmarkt, zur sozialen Isolation von Cannabiskonsumenten und Verwahrlosung führt, teile ich nicht. Der Kauf von Haschisch und Marihuana erfolgt meist nicht in der öffentlichen Drogenszene, sondern über Freunde und Bekannte im privaten Bereich. Ein kausaler Zusammenhang zwischen Cannabiskonsum und dem Konsum "härterer" Drogen ist bisher nicht nachgewiesen.

Eine Legalisierung von Cannabis ist seitens der Bundesregierung nicht geplant, da sie Cannabis nicht als harmlose Droge ansieht. Auch neuere Studien weisen auf eine Reihe akuter und langfristiger Beeinträchtigungen durch Cannabiskonsum hin. Die Freigabe dieser berauschenden Substanz würde die falschen gesundheitspolitischen Signale setzen.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing

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