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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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Frage von Gero K. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Gero K. bezüglich Gesundheit

Guten Tag

Ich fordere von Ihnen eine Antwort auf meine Frage vom 19.09.2007 die auf den gesamten Fragetext zulässig ist - Ihr Verweis auf die Infomationsseite (haben Sie die Informationen persönlich zusammengestellt) der Bundesdrogenbeauftragten genügt dem nicht; unter anderem, weil dort nicht auf die von mir angesprochene Problematik eingegangen wird

- Eine Frage zu den von ihnen generell angenommenen Risiken des Cannabiskonsums habe ich nicht gestellt.

Gehen Sie bitte auf den vollen Fragetext ein.
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Diese Antwort kann ich als Steuerzahler und deutscher Bundesbürger verlangen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kohlhaas,

meine Antwort vom 21.09.2007 auf Ihre Fragestellung lautete: Sie fordern "Aufklärung der breiten Öffentlichkeit in Bezug auf mögliche Risiken durch Konsum von mit Streckmitteln versehene Cannabisprodukte". Auf der Website www.drogenbeauftragte.de finden Sie Hinweise zu den Risiken des Cannabiskonsums.

Es ist richtig, "eine Frage zu den" nachgewiesenen (!) und nicht "von mir generell angenommenen Risiken des Cannabiskonsums haben Sie nicht gestellt." Es ist aber auch richtig, dass die von mir benannte Homepage auch über Risiken des Konsums von verunreinigtem Cannabis informiert. Ich zitiere: "Im Internet häufen sich Hinweise, dass verunreinigtes Cannabis im Umlauf ist. Dies birgt ein zusätzliches Risiko für die Gesundheit der Konsumenten und Konsumentinnen. Bei den Verunreinigungen soll es sich um mikroskopisch kleine Glassplitter, Sand, feines Plastik-Granulat oder flüssigen Kunststoff handeln, die zur Streckung beigemischt werden. In Folge benannte Symptome sind Brennen im Mund, Atemprobleme, lang anhaltender Husten oder Blutauswurf. Ähnliche Beobachtungen wurden aus Frankreich, Belgien, Luxemburg, Großbritannien und den Niederlanden gemeldet...."

Mit Ihrem neuen Forenbeitrag "fordern Sie eine Antwort auf Ihre Frage vom 19.09.2007". Ihr Fragetext vom 19.09.2007 enthält lediglich eine explizite Frage: "Wie jedoch kann die Suchtproblematik verringert werden?". Da Sie auch gleich eine Antwort gegeben haben "Doch wohl nicht durch gezielte Desinformation." , muss ich davon ausgehen, dass diese Fragestellung rhetorisch erfolgte.

Eine möglicherweise implizite Frage ist Ihre Ausführung: "An Ihrer Stelle und der Ihres Ministeriums sollte es doch unter den gegebenen Umständen [möglich] sein, eventuelle Schädlichkeiten der im Umlauf befindlichen, zwar verbotenen, aber trotzdem gesellschaftlich konsumierten Substanz zu ermitteln - um so die hier entstehende Drogenproblematik gering zu halten." Meine Antwort: Eine aus Mitteln der öffentlichen Hand finanzierte Überprüfung der Reinheit von illegalen Drogen, die seitens der Verkäufer und Käufer dieser Drogen gewissermaßen als Qualitätszertifizierung nicht belasteter Drogen ausgelegt werden kann, ist nicht vertretbar. Das ist weder mit den Bestimmungen des INCB noch mit den Grundsätzen der deutschen Drogenpolitik vereinbar. Es steht aber jedem Konsumenten frei, Drogen in Apotheken gegen eine vergleichsweise geringe Gebühr auf ihre konkreten Inhaltsstoffe hin testen zu lassen."

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing

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