(...) Bei Diamorphin handelt es sich um ein standardisiertes Heroin-Präparat, das im Rahmen eines bundesweiten Modellprojektes in sieben deutschen Kommunen zur Substitutionsbehandlung Heroin-Schwerstabhängiger eingesetzt wurde. Es handelt sich dabei um einen klar eingegrenzten Kreis von schwerstopiatabhängigen Patienten, die für eine Behandlung mit Diamorphin in Frage kommen. Im Rahmen einer international anerkannten Arzneimittelstudie wurde die Wirksamkeit für diese Zielgruppe nachgewiesen (mehr unter ). (...)
(...) Als die schwächsten Glieder der Gesellschaft bedürfen Kinder unserer besonderen Fürsorge und Zuwendung, gerade für sie ist unser "Hinsehen" besonders wichtig. Ein wichtiger Teil unserer dem Wohl der Kinder dienenden Bemühungen sollte auch in der Ermutigung und Unterstützung suchtkranker Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Elternverantwortung liegen. (...)
(...) Ich habe dies, ebenso wie meine Bereitschaft, wissenschaftlich fundierte Aussagen weiterer Wissenschaftler in meiner Entscheidungsfindung zu berücksichtigen, bereits mehrfach im Abgeordnetenwatch betont und auch meinem Bedauern darüber Ausdruck gegeben, dass es manchem Raucher schwer zu fallen scheint, eine in begrenztem Umfang verordnete Rücksichtnahme auf "nicht rauchwillige" Mitmenschen zu akzeptieren. Wer rauchen will und dies als Genuss empfindet, der soll rauchen, er soll aber auch wissen, was er tut und er soll denjenigen, die das nicht wollen, nicht zumuten, seinen Tabakrauch einatmen zu müssen. Die von Bund und Ländern beschlossene Gesetzgebung zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens dient nicht der Umsetzung einer "Anti-Genussfront", sondern dem Gesundheitsschutz weiter Teile der Bevölkerung, deren Mehrheit die beschlossen Rauchverbote in Deutschland ausdrücklich begrüßt. (...)
(...) Nachdem Ihre bisherigen Fragen in Bezug zum Alkoholkonsum standen, konstatieren Sie nun unter Verweis auf den "deutschen Durchschnittsraucher", dass zwecks Erzielung gleicher gesundheitlichen Belastung der Atemwegsfunktionen eine vergleichsweise höhere Tabak- als Cannabisdosis erforderlich sei. Ein solcher Vergleich, der zudem das häufige Zusammenspiel von Cannabis- und Tabakkonsum unberücksichtigt lässt, zielt darauf, das vom Cannabis ausgehende Schädigungspotential für die Gesundheit des "deutschen Durchschnittskiffers" zu relativieren. Dazu zitiere ich aus meiner am 21.04.2008 an Sie gerichteten Antwort: "Man sollte mit dem Verweis auf die Gesundheitsrisiken durch Tabak oder Alkohol nicht von den Risiken des Cannabiskonsums ablenken." (...)
(...) Danach ist ein gemäß Grundgesetz "aus der Mitte des Bundestages" einbebrachter Gesetzentwurf durch eine Fraktion dieses Bundestages oder aber durch Abgeordnete des Bundestages mindestens in Fraktionsstärke einzubringen. Als einzelne Abgeordnete könnte ich, auch als Drogenbeauftragte der Bundesregierung, somit entgegen Ihrer Annahme keinen Gesetzentwurf zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes einbringen. (...)
(...) Im übrigen ist bei den Instrumentarien von direkter Demokratie nicht zwangsweise eine Mehrheit der Bürger erforderlich. Die Landesregelungen bestimmen häufig, dass ein durch direkte Demokratie angestrebtes Gesetz angenommen ist, wenn die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen dem Gesetzentwurf zustimmt und mindestens ein Viertel der Stimmberechtigten sich an der Abstimmung beteiligt hat. Dies bedeutet aber nicht unbedingt eine Mehrheit des Volkes. (...)