Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Marc B. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Bätzing,
immer wieder weisen Sie auf die berühmt-berüchtigten "3300 Passivrauchtoten" hin. Zunehmend steht jedoch die Methodik und die Kernaussage dieser "3300er Studie" des DKFZ in der Kritik.
Nachfolgend ein Originalzitat der Berufsgenossenschaft die sich mit diesem Thema ebenfalls intensiv auseinandergesetzt hat:
"Zusammenfassend bitten wir Herrn Prof. Keil, den Verfasser der Studie, noch einmal, Transparenz in seine Berechnungen durch Offenlegung der Basis-Daten und der Rechenvorgänge herzustellen. Dies ist umso bedeutsamer, da diese Zahl für die politischen Entscheidungen massive Wirkung hatte. Wir müssen in diesem Zusammenhang wissen, ob diese Zahlen begründet sind oder ob es sich hier um einen mathematisch-statistischen
Irrtum handelt, der letztendlich mit Passivrauch-Toten überhaupt nicht in Verbindung gebracht werden kann. Wenn wir hierfür keine befriedigende Antworten bekommen können, wirft sich die Frage auf, inwieweit das zugrundeliegende Modell überhaupt eine
nachvollziehbare Beziehung zu Passivrauch-Toten herstellen lässt."
Ich gehe davon aus, dass Ihnen der Wunsch der BG und deren Kritik am DKFZ durchaus bekannt sind. In diesem Zusammenhang würde ich mir als Wähler (und Genußraucher - keine Zigaretten!) eine ehrlichere und objektivere Berichterstattung wünschen. Ganz besonders scheint mir dort auch die Finanzierung des DKFZ und der zunehmende Einfluß der Pharmalobby ein Thema zu sein, dass in der öffentlichen Wahrnehmung zulasten einer Anti-Genußfront "weggebügelt" wird.
Wie stehen Sie zu den technischen Mängeln der DKFZ-Studie?
Schöne Grüße aus Düsseldorf,
Marc Benden.
Sehr geehrter Herr Benden,
dass ich mich weiterhin auf die vom Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) benannten Zahlen beziehe, ist Zeichen dafür, dass ich keine Zweifel an der erwiesenen Kompetenz und Integrität der dort tätigen Wissenschaftler hege. Ich habe dies, ebenso wie meine Bereitschaft, wissenschaftlich fundierte Aussagen weiterer Wissenschaftler in meiner Entscheidungsfindung zu berücksichtigen, bereits mehrfach im Abgeordnetenwatch betont und auch meinem Bedauern darüber Ausdruck gegeben, dass es manchem Raucher schwer zu fallen scheint, eine in begrenztem Umfang verordnete Rücksichtnahme auf "nicht rauchwillige" Mitmenschen zu akzeptieren. Wer rauchen will und dies als Genuss empfindet, der soll rauchen, er soll aber auch wissen, was er tut und er soll denjenigen, die das nicht wollen, nicht zumuten, seinen Tabakrauch einatmen zu müssen. Die von Bund und Ländern beschlossene Gesetzgebung zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens dient nicht der Umsetzung einer "Anti-Genussfront", sondern dem Gesundheitsschutz weiter Teile der Bevölkerung, deren Mehrheit die beschlossen Rauchverbote in Deutschland ausdrücklich begrüßt.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing