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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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Frage von Rico H. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Rico H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Bätzing,

in Ihrer Antwort von 22.05.08 beantworten Sie meine Frage leider nicht. Ihr Beispiel habe ich schon verstanden, nicht aber die Aussage, die Sie damit treffen wollten. Möglicherweise habe ich mich unverständlich ausgedrückt.
Deshalb nochmal ausführlicher:

In Ihrer Antwort an Herrn Keifel führten Sie an:

"Man muss aber auch da im Auge haben, dass das, was die Mehrheit eines Volkes will, nicht dadurch richtig wird."

und versuchten dann, dieses Argument mit:

"...Als -natürlich extremes- Beispiel: Ein Volksentscheid, alle Steuern abzuschaffen, würde sicherlich Zustimmung erhalten (ob eine Mehrheit bezweifele ich). Dass dies aber auch gleichzeitig das Ende von Leistungen für Hilfebedürftige, das Ende eines Rechtsstaates etc. bedeuten würde, müsste gar nicht mit abgestimmt werden, es wäre aber die zwangsläufige Folge."

zu belegen.

Da Sie aber selbst bezweifeln, daß für Ihr Beispiel eine Mehrheit zustande käme, widerlegen Sie damit aber Ihre vorhergehende Feststellung.
Sollten Sie dies so nicht gemeint haben, würden Sie aber bestätigen, daß Sie die Mehrheit des Wahlvolkes für blöd halten.
Deshalb nochmal meine Frage:

Was wollen Sie mit Ihrem Beispiel denn nun wirklich belegen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Haaske,

dann noch mal meine Antwort.
Ein Beispiel soll etwas illustrieren.
Das Beispiel mit den Steuern illustriert, dass eine populäre Meinung (selbst, wenn sie keine Mehrheitsmeinung ist) nicht richtig sein muss. Ich denke, das kann man auch mit einem hypothetischen Beispiel tun. Mir ist schließlich genauso wenig wie Ihnen bekannt, wie eine solche Abstimmung ausgehen würde.

Im übrigen ist bei den Instrumentarien von direkter Demokratie nicht zwangsweise eine Mehrheit der Bürger erforderlich. Die Landesregelungen bestimmen häufig, dass ein durch direkte Demokratie angestrebtes Gesetz angenommen ist, wenn die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen dem Gesetzentwurf zustimmt und mindestens ein Viertel der Stimmberechtigten sich an der Abstimmung beteiligt hat. Dies bedeutet aber nicht unbedingt eine Mehrheit des Volkes.

Ich denke, dass der Wähler durchaus ebenso mit Beispielen arbeiten kann.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing, MdB

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