
(...) Im Hinblick auf die von Ihnen angesprochene Überprüfung durch eine neutrale Institution weise ich darauf hin, dass die Behörden der Länder eine Dokumentation zur Ortswahl der Probenahmestellen erstellen müssen und diese mindestens alle fünf Jahre überprüfen müssen. Die Dokumentation ist der Europäischen Kommission auf Anfrage innerhalb von drei Monaten zu übermitteln. (...)