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Rita Schwarzelühr-Sutter
SPD
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Frage von Cornelia F. •

Frage an Rita Schwarzelühr-Sutter von Cornelia F. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Schwarzelühr-Sutter ,
derzeit forcieren Väterrechtsgruppen massiv das sog. „Wechselmodell“. Dies soll nach der Trennung der Eltern nun gerichtlich angeordnet werden können, nach Wunsch mancher Interessengruppen sogar als Standard.
Was sich zunächst gut anhört, wird von Experten sehr kritisch beurteilt. Der renommierte Kinderpsychiater, Prof Dr Winterhoff, sagt z.B., dass Kinder zuallererst ein stabiles Umfeld und verlässliche Maßstäbe brauchen. Das Kind sollte seiner Meinung nach bei dem Elternteil die meiste Zeit verbringen, der vor der Trennung den größten Teil der Erziehungsarbeit übernommen hat. Sonst verliere das Kind nach der Trennung auch seine Hauptbezugsperson, was mit einem Vertrauensverlust einhergeht. Auch der Bundesgerichtshof hat mit der sog. kindeswohlorientierten Einzelfallbetrachtung hohe Anforderungen formuliert.
Ferner gibt es keine Studien, die belegen, dass ein Wechselmodell gesund für Kleinkinder ist. Bisher existieren lediglich Studien über freiwillig gelebte Wechselmodelle, in Ländern, in denen Väter von Anfang an in die Kindesbetreuung einbezogen werden (Skandinavien). Dafür gibt es aber einige Studien, die belegen, dass Konflikte im Zusammenhang mit häufigen Umgangskontakten oder Wechselmodell zu Entwicklungsverzögerungen oder psychischen Auffälligkeiten bei Kleinkindern führt.
Ich persönlich kenne in meinem Bekanntenkreis einige, die das Wechselmodell „freiwillig“ leben und durchgehend alle bis auf eine Ausnahme berichten von schulischen Problemen sowie von Verhaltensauffälligkeiten der Kinder.. Das kann doch nicht Ziel der Politik sein??
Wird Ihre Partei das Wechselmodell als Standard nach einer Trennung anordnen? Oder darf von den Familiengerichten auch in Zukunft das individuell geprüfte Kindeswohl in Betracht gezogen werden, um den Umgang der Eltern mit ihrem Kind nach der Trennung zu beurteilen?
Vielen Dank für Ihre Antwort und viel Erfolg für den Endspurt..
Liebe Grüße

C. F.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau F.,

vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch zum Wechselmodell. Gerne möchte ich zu Ihrem Anliegen Stellung nehmen.

Ich möchte an dieser Stelle schon mal etwas voranstellen: bei der Diskussion, welches Modell nach der Trennung der Eltern zur Anwendung kommt, ist für mich und meine Partei das Kindeswohl ausschlaggebend. Wir wollen außerdem die notwendige Rechtssicherheit bei dem Thema schaffen.

Jede Familie ist anders, jede Trennung ist individuell. Es kann deshalb auch im Recht kein alleingültiges Modell mehr geben. Vor diesem Hintergrund wird seit Jahren intensiv eine Abkehr vom bisherigen Leitbild des Residenzmodells diskutiert, wonach allein ein Elternteil das Kind betreut, während der andere den Barunterhalt leistet. Es muss aus unserer Sicht möglich sein, dass ein Kind je zur Hälfte beim Vater und zur Hälfte bei der Mutter ist, wenn dies dem Kindeswohl entspricht.

In seinem Urteil vom Februar dieses Jahres hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass die hälftige Umgangsregelung vom Gesetz keineswegs ausgeschlossen ist – auch dann nicht, wenn ein Elternteil das Wechselmodell ablehnt. Im konkreten Einzelfall ist immer das Kindeswohl der ausschlaggebende Aspekt für die Umgangsregelung. Um das hinreichend beurteilen zu können, hält der BGH grundsätzlich die persönliche Anhörung des Kindes für erforderlich. Der Beschluss stärkt all jenen getrennten Elternteilen den Rücken, die ihr Kind zu gleichen Teilen betreuen wollen, wenn es für das Kind am besten ist. Die SPD-Bundestagsfraktion sieht sich durch den BGH-Beschluss bestätigt, an einer gesetzlichen Klarstellung zu arbeiten.

Gerne möchte ich Sie an dieser Stelle auf das aktuelle Positionspapier der SPD-Bundestagsfraktion zum Wechselmodell aufmerksam machen, welches Sie unter folgendem Link abrufen können: www.spdfraktion.de/system/files/documents/positionspapier_wechselmodell_07032017.pdf
Die SPD-Bundestagsfraktion fordert in ihrem Positionspapier, dass eine Rechtsgrundlage im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geschaffen wird, auf deren Basis das Wechselmodell nach eingehender Einzelfallprüfung und im Sinne des Kindes mit den Eltern vereinbart oder auch angeordnet werden kann. Eine Pflicht zur Anordnung eines „bestimmten Modells“ – also auch das Wechselmodell als Regelfall – lehnen wir ab.

Mir ist abschließend noch mal wichtig zu betonen, dass an erster Stelle für die Gerichte immer das Kindeswohl stehen muss.

Mit besten Grüßen
Ihre Rita Schwarzelühr-Sutter

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