Frage an Rita Schwarzelühr-Sutter von Rolf K. bezüglich Umwelt
An die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Frau Rita Schwarzelühr-Sutter,
Sehr geehrte Frau Schwarzelühr-Sutter,
angesichts der folgenden, bekannten wissenschaftlichen Daten:
Spotmessungen ab dem Jahr 2016 - Aktualisierung der Prioritätenliste (http://www4.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/256687/spotmessungen_ab-dem_jahr_2016.pdf?command=downloadContent&filename=spotmessungen_ab-dem_jahr_2016.pdf)
und Messungen des LU – Baden-Württemberg
(http://mnz.lubw.baden-wuerttemberg.de/messwerte/aktuell/index.htm).
verlautbaren Sie auf der Seite des Bundesministerium für Umwelt folgendes:
"Es ist ein Märchen, dass die Messstationen nicht sachgerecht aufgestellt sind. Die Positionierung folgt klaren europarechtlichen Regel und bezieht richtigerweise auch hochbelastete Orte mit ein.“
Bitte erklären Sie, warum Sie der Meinung sind, der Messstandort Aumattstraße, 76530 Baden-Baden wäre geeignet, die Luftqualität (insbesondere Feinstaub PM 10) für die Stadt Baden-Baden darzustellen.
Ich danke Ihnen sehr für Ihre freundliche Antwort
und verbleibe mit den besten Grüßen
R. K., 76530 Baden-Baden
Sehr geehrter Herr K.,
für Ihre Nachfrage über www.abgeordnetenwatch.de zur Messung der Luftqualität in Baden-Baden vom 3. April 2018 und die übermittelten Unterlagen vom 23. April 2018 danke ich Ihnen.
Hierzu lasse ich Ihnen gerne folgende weitergehende Information zukommen:
Grundlage für die Beurteilung der Luftqualität in Deutschland ist in Umsetzung europarechtlicher Regelungen die Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – 39. BImSchV). Für den Vollzug des Immissionsschutzrechts sind nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes die Behörden der Länder zuständig. Dies betrifft auch die Beurteilung der Luftqualität und die zugehörige Festlegung von Gebieten und Ballungsräumen. Baden-Baden zählt hierbei, unter anderem neben Karlsruhe, Bruchsal und Pforzheim, zum Regierungsbezirk Karlsruhe.
Die Mindestanzahl an verkehrsnahen Probenahmestellen sowie Probenahmestellen für den städtischen Hintergrund für den Regierungsbezirk Karlsruhe ergibt sich aus Anlage 5 der 39. BImSchV. In Baden-Württemberg wird das Luftmessnetz und die darin enthaltenen Verkehrsmessstationen zeitlich befristet im Rahmen von sogenannten Spotmessungen um weitere Messstellen an innerörtlichen Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen und schlechten Ausbreitungsbedingungen ergänzt. Zu der von Ihnen angesprochenen Eignung der Messstation Aumattstraße im Hinblick auf Feinstaub weise ich darauf hin, dass es sich hierbei um eine Messstation für den städtischen Hintergrund handelt.
Für weitergehende Informationen empfehle ich Ihnen, sich weiterhin an die zuständigen Behörden des Landes Baden-Württemberg zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Rita Schwarzelühr-Sutter