(...) Grundsätzlich ging es bei dem anhängigen Verfahren um das Streikrecht von verbeamteten Lehrern. In der Urteilsbegründung führte das Bundesverwaltungsgericht überdies aus: (...)
(...) Sie interpretieren zum einen das Bundesverwaltungsgericht falsch und ihre Fragestellung an mich ist ebenfalls nicht korrekt. Da es keinen finanziellen Betrug an den Beamten gibt wird es auch nicht die von Ihnen angefrate Konsequenz geben. (...)
(...) Sie wünschen eine Anschubfinanzierung des Landes für das Jobticket am Klinikum. Ich bin ein großer Befürworter des Jobtickets, aber ich sehe wegen der schwierigen Haushaltslage des Landes keine Möglichkeit, dass wir das finanziell unterstützen und es wäre nicht zu verantworten irgendetwas anderes zu signalisieren. Aus meiner Sicht ist das Ticket der RWTH ein gutes Ergebnis für die dort Beschäftigten und Sie sollten weiter versuchen zu diesen Konditionen das Ticket auch für die Beschäftigten des Klinikums auszuhandeln. (...)
(...) Sie können sicher sein, dass uns die Entscheidung über die Teilanpassung des Tarifergebnisses des Öffentlichen Dienstes auf die Beamtinnen und Beamten nicht leicht gefallen ist, jedoch sind wir aufgrund der schwierigen Haushaltslage und im Rahmen der grundgesetzlich gebotenen Schuldenbremse nicht um diese schwere Entscheidung als Teil eines Gesamtkonsolidierungskonzeptes herumgekommen. (...)
(...) Sie irren, es ist nicht die Gesetzesbegründung sondern der Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen, der noch einmal zusammenfassend zum Abschluss der parlamentarischen Debatte die Abwägungen und Beweggründe erläutert. Da ich diesen Antrag mit geschrieben habe und ihn auch in der Parlamentsdebatte vertreten habe treffen „Niveau bekannter Plagiatoren“ und „Vorwurfs der Lüge“ nicht zu. (...)
(...) Sie haben Recht, der Vergleich Beamtenbesoldung-Abgeordnetendiät hat rechtlich keine Bedeutung. Das habe ich auch nicht behauptet. (...)