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Reiner Priggen
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Frage von Gustav O. •

Frage an Reiner Priggen von Gustav O. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Priggen,

ist Ihnen bekannt, dass der Vergleich Beamtenbesoldung - Abgeordnetendiäten rechtlich keine Bedeutung hat, allenfalls als eine Größe innerhalb einer weitgehenden Gesamtbetrachtung der Angemessenheit der Beamten-Alimentation ?

Wieso weisen Sie also immer wieder auf die Nichterhöhung der Diäten im Zusammenhang mit der Beamtenbesoldung hin?

Gustav Ollig

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Ollig,

Sie haben Recht, der Vergleich Beamtenbesoldung-Abgeordnetendiät hat rechtlich keine Bedeutung. Das habe ich auch nicht behauptet. Der Verweis auf die 4. Nullrunde bei Abgeordneten und auf die 2 jetzt anstehenden Nullrunden weist nur darauf hin, dass die Abgeordneten (einstimmig im Landtag) auch bei sich selber sparen.

Mit freundlichen Grüßen

Reiner Priggen