Frage an Reiner Priggen von Gustav O. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Priggen,
ist Ihnen bekannt, dass der Vergleich Beamtenbesoldung - Abgeordnetendiäten rechtlich keine Bedeutung hat, allenfalls als eine Größe innerhalb einer weitgehenden Gesamtbetrachtung der Angemessenheit der Beamten-Alimentation ?
Wieso weisen Sie also immer wieder auf die Nichterhöhung der Diäten im Zusammenhang mit der Beamtenbesoldung hin?
Gustav Ollig
Sehr geehrter Herr Ollig,
Sie haben Recht, der Vergleich Beamtenbesoldung-Abgeordnetendiät hat rechtlich keine Bedeutung. Das habe ich auch nicht behauptet. Der Verweis auf die 4. Nullrunde bei Abgeordneten und auf die 2 jetzt anstehenden Nullrunden weist nur darauf hin, dass die Abgeordneten (einstimmig im Landtag) auch bei sich selber sparen.
Mit freundlichen Grüßen
Reiner Priggen