Frage an Reiner Priggen von Markus M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Priggen,
leider haben Sie fast nur die Gesetzesbegründung abgeschrieben, als Ihr Gedankengut ausgegeben und sich damit auf das Niveau bekannter Plagiatoren begeben, die zumindest so viel politische Rückgrat besessen haben und nach Ihrem Gedankendiebstahl zurückgetreten sind.
Meine Frage ist dadurch hinsichtlich des Vorwurfs der Lüge nicht entkräftet:
2011 haben die GRÜNEN und Sie im Landtag zur Beamtenbesoldung Position bezogen
2012 war die Wahl
2013 die GRÜNEN und Sie vertreten eine neue Position zur Beamtenbesoldung
Wann, wo und wie haben Sie nach dem 30.03.2011 und vor der Wahl gegenüber dem Bürgern/Beamten Ihre neue Position bekannt gegeben?
Warum halten Sie die getroffen Staffelungen für sozial gerecht?
Das Grundprinzip ist vielleicht sozial gerecht, aber die Umsetzung nicht: Als Extrembeispiel bekommt ab 2014 A10 Altersstaffel 11 die volle Erhöhung auf brutto 3468€ (inkl. Stellenzulage) und A14 Altersstaffel 3 aufgrund der Nullrunden brutto 3364€. A14 bekommt auch keine Stellenzulage mehr. Allein in der A-Tabelle lassen sich deutlich über 100 solcher Beispiele finden, bei denen jemand der mehr Geld erhält, er auch die höhere Besoldungsanpassung erhält.
Zur Klarstellung möchte ich betonen, dass ich den begünstigten Gruppen die Erhöhung gönne, jedoch ist die Verteilung mit der Begründung soziale Gründe nicht verständlich.
Ich bitte Sie um Erläuterung warum es 2013/14 eine Vielzahl und nicht nur Einzelfällen von Fällen gibt, bei denen jemand der bereits mehr Geld erhält, er auch die höhere Besoldungsanpassung erhält.
Ergänzend zur Frage von Herrn Fengels: Warum werden die Mitarbeiter im Landtag mit Gruppen aus dem Tarifvertrag verglichen und nicht mit den entsprechenden Gruppen im Beamtenrecht?
Auch bei politischen Beamten gibt es das von Ihnen beschriebene Risiko nach einer verlorenen Wahl. Die Erhöhung ist auch diesen Personen gegönnt, jedoch ist die willkürliche Verteilung durch die GRÜNEN und Sie nicht nachvollziehbar.
Müller
Sehr geehrter Herr Müller,
Sie irren, es ist nicht die Gesetzesbegründung sondern der Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen, der noch einmal zusammenfassend zum Abschluss der parlamentarischen Debatte die Abwägungen und Beweggründe erläutert. Da ich diesen Antrag mit geschrieben habe und ihn auch in der Parlamentsdebatte vertreten habe treffen „Niveau bekannter Plagiatoren“ und „Vorwurfs der Lüge“ nicht zu.
Mit freundlichen Grüßen
Reiner Priggen