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Reiner Priggen
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Frage von Bernd K. •

Frage an Reiner Priggen von Bernd K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Priggen,

auf eine Nachfrage zur Nullrunde für Beamte ab A 13 schreiben Sie :"Die Personalkosten machen rund 43 Prozent des Landeshaushalts aus. Ein Ausgabeblock in dieser Größenordnung kann bei der Konsolidierung des Haushalts nicht außen vor bleiben."
Ich möchte nunmehr von Ihnen wissen, ob sich diese 43 % auf ALLE Beschäftigten und beamten des Landes beziehen, und weshalb die Landesregierung lediglich bei Beamten ab A 13, nicht aber bei Angestellten in einer vergleicghbaren Tarifgruppe spart. Wieso wird nur der beamtete Teil des ÖD in NRW ZUM "Schuldenabbau2 herangezogen?

Weiter würde ich gerne wissen, weshalb die Landesregierung beim Vergleich der Besoldung A 13 und dem Angestellten in E13 nicht die Mehrarbeit des Beamten (120 Stunden im Jahr), das geringere Weihnachtsgeld der Beamte (in dieser besoldungsgruppe ca. 1200 Euro netto) berücksichtigt? Und Drittens, wieso redet die Landesregierung hinsichtlich der beihilfe von einem privileg der beamten? Ist es nicht so, das Beamte im aktiven Dienst eben deshalb günstiger sind, weil sie nur Beiträge zur Krankenversicherung kosten, wenn sie erkranken. Angestellte hingegen aber monatlich?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Königs,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Personalkostenquote i.H. von 43% beinhaltet alle Ausgaben für die Beamtinnen und Beamten sowie die Richterinnen und Richter, die Angestellten im Öffentlichen Dienst inkl. der Landesbetriebe & der Sondervermögen sowie der Hochschulen. Die direkten Personalausgaben im HH 2013 betragen rund 22,9 Mrd.€ und setzten sich zusammen u.a. aus den Versorgungsbezügen der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, der Entgelte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und der Beihilfen. Die Entgelte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer belaufen sich auf ca. 2,5 Mrd.€. wohingegen die Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen, Beamten sowie Richterinnen und Richter ca. 11,7 Mrd.€ ausmachen. Hinzu zu rechnen sind noch die Zahlungen des Landes für die Beihilfe in Höhe von ca. 1,8 Mrd.€ sowie die Versorgungsbezüge i.H. von ca. 5,9 Mrd.€ in 2013. Zusammengenommen stehen demnach Ausgaben in Höhe von ca. 2,5 Mrd.€ für angestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Ausgaben i.H. von ca. 19,4 Mrd.€ für Beamte gegenüber.

Ich möchte in dem Zusammen auch verweisen auf eine Aktuelle öffentlich zugängliche Drucksache des Landtags (Drucksache 16/3751 vom 19.8.2013). Dabei handelt es sich um eine Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage von MdL Theo Kruse CDU. Darin steht die Erläuterung über die Entstehung und Zusammensetzung der Personalkostenquote von 42,9% für 2012 (Frage 3). Die Personalsteuerquote (inkl. aller „ausgegliederter“ Bereiche) liegt hierbei sogar bei 58,3% Antwort auf (Frage 4).

Sie können sicher sein, dass uns die Entscheidung über die Teilanpassung des Tarifergebnisses des Öffentlichen Dienstes auf die Beamtinnen und Beamten nicht leicht gefallen ist, jedoch sind wir aufgrund der schwierigen Haushaltslage und im Rahmen der grundgesetzlich gebotenen Schuldenbremse nicht um diese schwere Entscheidung als Teil eines Gesamtkonsolidierungskonzeptes herumgekommen.
Wie in unserem Entschließungsantrag beschrieben verfolgt das Land bei der Konsolidierung des Haushaltes einen Dreiklang aus Einnahmensteigerungen, Investitionen in die Zukunft und Ausgabensenkungen durch Aufgaben- und Ausgabenkritik. Deshalb hat das Land bereits eine Vielzahl von strukturellen Verbesserungen vorgenommen und geplant:

· Mehreinnahmen bei den Landessteuern durch die Erhöhung des Grunderwerbsteuersatzes auf 5 %, Gebühren und Beitragssteigerung bspw. beim Wasserentnahmeentgelt.

· Einsparungen im Haushalt 2013 in Höhe von 970 Mio. € über alle Bereiche, also auch bei der Denkmalpflege, dem Straßenbau, den PTAs, Kultur usw.

· Hebung von Synergiepotenzialen und Einsparmöglichkeiten bei den Landesbetrieben, die weitere Umstellung von Zuschüssen auf Darlehen durch eine Fusion der Oberfinanzdirektion sowie durch die Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung.

Die Personalkosten können daher bei der Konsolidierung des Haushalts nicht außen vor bleiben. Würden dieser Teil des Haushalts von Einsparungen ausgenommen, müssten die Einsparungen in den anderen Bereichen fast doppelt so hoch ausfallen
Als Kompensation der Mehrkosten einer 1:1 Übertragung für den Landeshaushalt wären 14.000 Stellen abzubauen. Gemäß der Anteile der einzelnen Bereiche am Personalhaushalt wären folgende Stellenkürzungen notwendig:
Schule

7 538

Polizei

2 224

Justiz

1 564

Finanzverwaltung

1 187

Sonstige

1 487

Dies hätte sowohl auf die allgemeine gesellschaftliche Entwicklung negative Folgeeffekte in nicht quantifizierbarer Höhe sowie auf die Arbeitsverdichtung der Beamtinnen und Beamten durch die notwendigen Beförderungsstopps und Arbeitszeitverlängerungen die zur Umsetzung und Steuerung des Abbaus notwendig wären. Eine unmittelbare Verschlechterung der individuellen Arbeits- und Lebenssituation jedes Beschäftigten im öffentlichen Dienst wäre die Folge gewesen.

Die Einsparungen durch die gestaffelte Übertragung gegenüber einer 1 zu 1 Umsetzung des Tarifergebnisses liegen unterhalb der Anteile des Personalbereichs an den Gesamtausgaben und der notwendigen Konsolidierungsvorgaben. Von einer übergebührlichen Belastung der Beamtinnen und Beamten kann deshalb nicht gesprochen werden.
Wir haben die Frage der unterschiedlichen Wochenarbeitszeiten der Beamtinnen und Beamten gegenüber der Angestellten im Öffentlichen Dienst sowie die unterschiedliche Regelung über die Höhe der Sonderzahlung mit in unsere Überlegungen einbezogen. Die Komponenten der jeweiligen Tarifstufen und Tarifgruppen sind wie weitere Tarifbestandteile im Rahmen der Teilanpassung des Tarifergebnisses des Öffentlichen Dienstes auf die Beamtinnen und Beamten nicht verändert worden.
Als Besonderheit des Beamtenverhältnisses gelten neben der Unkündbarkeit, die fehlenden Verpflichtung zur Zahlung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge, die höheren Beihilfen sowie die beitragsfreie Versorgung der Beamtinnen und Beamten trotz eines Ruhegehaltes von bis zu 71,75 % der letzten Bezüge. Die Beihilfe stellt in vielen Fällen für die Beamtinnen und Beamten ein Privileg bei der Versorgung im Krankheitsfall da. Über einen Kostenvergleich gegenüber anderer Alternativen für das Land liegen keine gesicherten Zahlen vor. Wie bei jedem Versicherungsmodell steht und fällt die Wirtschaftlichkeit aufgrund der versicherungsmathematischen Variablen. Vereinfacht dargestellt: Je Größer und gesünder die Gruppe der Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer, desto niedrigere Durchschnittskosten entstehen dem Versicherungsträger. Betrachtet man die gesamte Lebensphase der Versicherungsnehmerinnen und –nehmer so führen insbesondere aufgrund des demographischen Faktors die zukünftig steigenden Versorgungsbezieher zu höheren Kosten für das Land.

Sehr geehrter Herr Königs, ich kann Ihren Unmut nachvollziehen jedoch sehen Sie bitte auch unsere Position und dass wir aufgrund des Schuldenstandes in NRW und der anhaltenden belastenden schwarzen-gelb Steuerpolitik im Bund um eine z.T. schmerzhafte Konsolidierung des Haushaltes nicht herumkommen.

Mit freundlichen Grüßen

Reiner Priggen