(...) Der Grund für die Neuregelung, von der lediglich die rentennahen Jahrgänge bis einschließlich 1936 ausgeschlossen sind, war die Tatsache, dass die Rentenberechnung nach dem FRG ohne genauere Kenntnis der tatsächlichen wirtschaftlichen und rentenrechtlichen Verhältnisse in der DDR erfolgte. So wurden den Übersiedlern fiktive Bruttoarbeitsentgelte zugeordnet, für die dann – wie für originäre Versicherungszeiten in der Bundesrepublik Deutschland – Entgeltpunkte ermittelt wurden. (...)
Sehr geehrter Herr Lässig,
(...) Ich kann Ihr Unverständnis darüber gut nachvollziehen, dass staatsnahe, privilegierte Personenkreise im Vergleich zu den Opfern der DDR-Diktatur häufig besser gestellt sind. Ursache für die relative Besserstellung ist die rechtliche Notwendigkeit, die von diesen Personenkreisen in der DDR erworbenen Ansprüche im Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuerkennen. (...)
(...) Eine darüber hinausgehende, gesonderte Entschädigungsverpflichtung derjenigen, die in der DDR in führender Stellung tätig gewesen sind, dürfte ganz erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegen. (...)
(...) Dazu sollen das bewährte Instrument des Kinderzuschlags weiterentwickelt, der Vorschlag eines Erwerbstätigenzuschusses, der auch betroffene Alleinstehende und Paare ohne Kinder umfasst, beraten und die Hinzuverdienstregeln des SGB II im Bereich bis 800,- Euro Monatslohn neu gestaltet werden. Hiervon würden auch Kinder in Familien mit entsprechend niedrigerem Einkommen profitieren. (...)