Frage an Peter Hintze von Wilko F. bezüglich Finanzen
Betr. Entschädigung von DDR-Opfern
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Sehr geehrter Dr. Hintze,
nach 1945 wurde das deutsche Volk kollektiv zur finanziellen Entschädigung der Opfer des Nationalsozialismus herangezogen, ohne daß es dazu besonderer Einzelnachweise persönlicher Schuld bedurfte.
Zugunsten der deutschen Flüchtlinge, die ihr Hab und Gut verloren hatte, wurde ein Lastenausgleich eingeführt, eine kollektive Abgabe der Besitzenden für die Besitzlosen.
Warum wurde seit 1989 nicht ein ähnlicher kollektiver Lastenausgleich für die Opfer der SED-Diktatur eingeführt, um diejenigen, die vormals in privilegierten Stellungen saßen und deshalb heute privilegierte Renten genießen, zu einer entsprechenden Wiedergutmachungsabgabe für die Opfer jenes Unrechtsregimes heranzuziehen?
Ich vermag nicht einzusehen, warum eine solche Regelung nicht rechtens wäre. Sie würde den Opfern doppelt helfen: Ihre durch DDR-Unrecht bewirkte wirtschaftliche Schlechterstellung würde wenigstens teilweise kompensiert, und zwar vor allem durch diejenigen, die dafür eine kollektive Verantwortung tragen (analog der kollektiven Verantwortung des deutschen Volkes für das nationalsozialistische Unrecht).
(Ich bin übrigens kein SED-Opfer, ich schreibe nicht pro domo.)
Mit freundlichem Gruß
Wilko Fokken
Sehr geehrter Herr Fokken,
der Deutsche Bundestag hat im Juni dieses Jahres die Einführung einer sogenannten Opferpension für politisch Inhaftierte in der DDR beschlossen. Damit wird den unter der SED-Herrschaft am schwersten politischen Verfolgten, den Inhaftierten, endlich die notwendige materielle Unterstützung gewährt.
Die Regelungen sehen vor, dass jeder politisch Verfolgte, der sechs Monate oder mehr inhaftiert war, strafrechtlich rehabilitiert wurde und eine Rente bezieht, eine Opferpension in Höhe von monatlich 250 Euro erhält, ohne dass es auf die Höhe seiner Rente oder Pension ankommt. Vor Bezug von Rentenleistungen kann der Betroffene die Opferpension ebenfalls sofort erhalten, wenn sein Einkommen als Alleinstehender 1.035 Euro und als verheirateter oder in Lebenspartnerschaft lebender Betroffener derzeit 1.380 Euro nicht übersteigt. Die Opferpension wird auf Antrag hin dauerhaft gewährt.
Eine darüber hinausgehende, gesonderte Entschädigungsverpflichtung derjenigen, die in der DDR in führender Stellung tätig gewesen sind, dürfte ganz erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Peter Hintze