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Peter Hintze
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Frage von Matthias B. •

Frage an Peter Hintze von Matthias B. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Hintze,

Welche Gedanken gehen Ihnen durch den Kopf, wenn Sie die neuen Zahlen über Kinderarmut lesen? Sind Sie stolz ,auf sich und Ihre Partei, die den sozialen Kahlschlag maßgeblich mit zu verantworten hat? Warum wehren Sie sich gegen den Mindestlohn? Millionen von hart arbeitenden Menschen können nicht mehr von dem Ertrag Ihrer Arbeit leben, während eine kleine Elite über riesige Vermögen verfügen. Sie wissen , dass es nicht zu wenig Geld in Deutschlan gibt, sondern dass es Dank Ihrer Politik falsch verteilt wird. Sie als Christ, bekommen hoffentlich am jüngsten Tag die Quittung für Ihr Handeln.

Mit freundlichen Grüßen
Bronst

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bronst,

ich bin mit Ihnen der Auffassung, dass wir große Anstrengungen unternehmen müssen, um Kinderarmut in Deutschland so weit wie möglich zu vermeiden.

Die Bundesregierung hat auf der Klausurtagung des Bundeskabinetts im August beschlossen, dass sie Erwerbstätige, die voll beschäftigt sind oder nahe daran, aber mit ihrem Arbeitseinkommen nicht das Existenzminimum erreichen, möglichst vor Hilfebedürftigkeit schützen und bessere Anreize für die Ausweitung der Erwerbstätigkeit in Richtung Vollerwerbstätigkeit setzen will. Dazu sollen das bewährte Instrument des Kinderzuschlags weiterentwickelt, der Vorschlag eines Erwerbstätigenzuschusses, der auch betroffene Alleinstehende und Paare ohne Kinder umfasst, beraten und die Hinzuverdienstregeln des SGB II im Bereich bis 800,- Euro Monatslohn neu gestaltet werden. Hiervon würden auch Kinder in Familien mit entsprechend niedrigerem Einkommen profitieren. Die Neuregelung soll Anfang 2008 erfolgen. Das Vorhaben findet meine Unterstützung.

Was den von Ihnen angesprochenen Mindestlohn anbelangt, so möchte ich zunächst darauf hinweisen, dass es im Hinblick auf die verfassungsrechtlich garantierte Tarifautonomie in erster Linie den Tarifvertragsparteien obliegt, für angemessene Löhne in den Branchen zu sorgen. Die Tarifparteien wissen im Hinblick auf ihre spezifische Branchenkenntnis am besten, welche Löhne angemessen sind. Eine Lohnfindung durch die Tarifparteien garantiert den Gewerkschaften einen unmittelbaren Einfluss auf die Lohnhöhe.

Deshalb haben sich die Koalitionsparteien darauf verständigt, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz auf Antrag der Tarifpartner für weitere Branchen einzuführen. Dies soll nun für solche Branchen gelten, die zu mindestens 50 Prozent tarifvertraglich organisiert sind. Kommt zwischen den Tarifpartnern insoweit keine Einigung zustande, können bestehende Tarifverträge durch Rechtsverordnung der Bundesregierung für allgemeinverbindlich erklärt werden. Durch Ausweitung des Entsendegesetzes und Allgemeinverbindlichkeitserklärung kommt es dann faktisch zu tariflichen Mindestlöhnen in den betreffenden Branchen.

Die Koalition hat überdies vereinbart, dass in Branchen ohne oder mit marginaler Tarifbindung auf der Grundlage des Gesetzes über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen spezifische Mindestlöhne eingeführt werden können.

Mit diesen Beschlüssen gehen die Koalitionsparteien über das hinaus, was sie in ihrem Koalitionsvertrag im Hinblick auf die Einführung von Mindestlöhnen vereinbart hatten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Peter Hintze