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Peter Hintze
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Frage von Hans-Joachim F. •

Frage an Peter Hintze von Hans-Joachim F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Ich möchte mich auf die gestrige Diskussion bei Anne Will beziehen und speziell das Thema "Opferrente" ansprechen.

Ich bin der festen Überzeugung, dass den Opfern des DDR-Regimes eine angemessene Entschädigung für erlittenes Unrecht ohne bürokratische Hürden zusteht. Was die betroffene - Frau Fleck oder so - gestern ausführte, ist fast nicht zu glauben.

Wie kann Ihre Partei dieses Thema so einfach vom Tisch bügeln, dafür aber den Seilschaften der DDR grosszügig Rentenansprüche zugestehen?

Ich bin Steuerzahler und damit "Geber" und glaube, ein Mitspracherecht bei dieser Frage zu haben:
Ich bitte Sie, so wie Sie das gestern Abend anklingen liessen, sich zusammen mit anderen Parteien umgehend über diese mehr als notwendig anstehende Regelung zu einigen. Es kann nicht sein, dass Sie diese gequälten Menschen im Regen stehen lassen, dafür aber Blockflöten und sonstige Stasis mit Zahlungen der Bundesbürger honorieren. Ich finde das Geeiere Ihrer Partei unerhört und unanständig.

Jeder normal denkende Bürger hat für dieses Geplänkel kein Verständnis. Frau Pau hat in diesem Punkt wirklich überzeugt und spontan zugesagt, das Thema wieder aufzubringen, während Sie hingegen eher "politisch" geantwortet haben

Mit freundlichem Gruss

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Francke,

der Deutsche Bundestag hat im Juni dieses Jahres einen Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD beschlossen, der die Einführung einer sogenannten Opferpension für in der DDR aus politischen Gründen Inhaftierte vorsieht. Danach erhält jeder politisch Verfolgte, der sechs Monate oder mehr inhaftiert war, strafrechtlich rehabilitiert wurde und eine Rente bezieht, eine Opferpension in Höhe von monatlich 250 Euro, ohne dass es auf die Höhe seiner Rente oder Pension ankommt. Vor Bezug von Rentenleistungen kann der Betroffene die Opferpension ebenfalls sofort erhalten, wenn sein Einkommen als Alleinstehender 1.035 Euro und als verheirateter oder in Lebenspartnerschaft lebender Betroffener derzeit 1.380 Euro nicht übersteigt. Die Opferpension wird auf Antrag dauerhaft gewährt. Von den Regelungen werden etwa 33.000 Berechtigte über 60 Jahre und etwa 9.000 Bedürftige unter 60 Jahre profitieren. Ich bin froh, dass wir auf diese Weise endlich den von der SED-Diktatur am härtesten Betroffenen eine Unterstützung zukommen lassen können, die über die bereits bestehenden Rehabilitierungsmaßnahmen hinausgehen.

Ich kann Ihr Unverständnis darüber gut nachvollziehen, dass staatsnahe, privilegierte Personenkreise im Vergleich zu den Opfern der DDR-Diktatur häufig besser gestellt sind. Ursache für die relative Besserstellung ist die rechtliche Notwendigkeit, die von diesen Personenkreisen in der DDR erworbenen Ansprüche im Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuerkennen. Nachdem der bundesdeutsche Gesetzgeber zunächst eine Kappung dieser Renten vorgenommen hatte, hat das Bundesverfassungsgericht diese Kappung wieder aufgehoben. Dies führte für die davon profitierenden Personen zu erheblichen Verbesserungen im Versorgungs- und Rentenrecht. An die entsprechenden Vorgaben des Verfassungsgerichts ist der Gesetzgeber gebunden. Ich habe aber großes Verständnis dafür, dass dies als ein Widerspruch zur moralischen Gerechtigkeit empfunden wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Peter Hintze