
(...) um mögliche verbleibende Fragen im Rahmen der Beweisaufnahme zu klären, ist die Anhörung der Zeugen nur vorläufig beendet. (...) Aufgrund der in meiner vorherigen Antwort bereits genannten Vorschriften der StPO ist deshalb zum jetzigen Zeitpunkt eine Veröffentlichung Veröffentlichungnannten Protokolle nicht möglich. Alle Protokolle, bei denen es rechtlich möglich ist, haben wir schnellstmöglich veröffentlicht. (...)