Frage an Patrick Sensburg von Jonas D. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Sensburg,
da die Zeugenbefragungen im 1. Untersuchungsausschuss (NSA UA) in Kürze abgeschlossen sein werden, wollte ich mich informieren ob anschließend auch die amtlichen Protokolle der öffentlichen Sitzungen veröffentlicht werden. Bitte teilen Sie mir mit, für wann die Veröffentlichungen geplant sind.
Mit freundlichen Grüßen,
Jonas Delgado
Sehr geehrter Herr Delgado,
ich danke Ihnen für Ihre Zuschrift.
Maßgeblich für die Veröffentlichung der Dokumente ist die Strafprozessordnung (StPO). Durch die StPO gilt der Grundsatz, dass Zeugen unabhängig voneinander vernommen werden müssen. Mit der Veröffentlichung der Protokolle zum jetzigen Zeitpunkt würden Zeugenaussagen nicht mehr autark voneinander getroffen werden. Aus diesem Grund werden die Protokolle der Beweisaufnahmen frühestens zum Ende des Untersuchungsausschusses veröffentlicht.
Um Transparenz herzustellen, sind die Protokolle etwa der Anhörung von Sachverständigen bereits auf der Internetseite des Deutschen Bundestages verfügbar.
Ich danke Ihnen nochmals für Ihre Zuschrift.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Sensburg