Frage an Patrick Sensburg von Jonas D. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Sensburg,
In Bezug auf Ihre Antwort vom 13.02.2017:
Sie sagen, dass der Grund der nicht Veröffentlichung die autarke Vernehmung der Zeugen ist. Allerdings sollen nach meinen Informationen die Zeugenvernehmungen nach dem Termin mit Frau Merkel abgeschlossen sein. Sodann würde dieser Grund der Veröffentlichung ja nicht mehr entgegen stehen. Ist also Ihrer Antwort folgend, nach dieser letzten Befragung dennoch nicht mit einer Veröffentlichung zu rechnen und wenn nicht, aus welchem Grund?
Weiterhin ist für mich in diesem Zusammenhang Ihre Aussage, dass die Protokolle "frühestens zum Ende des Untersuchungsausschusses" veröffentlicht werden könnten noch erklärungsbedürftig. Wie ausgeführt, sollte bereits nach der letzten Zeugenbefragung kein Grund mehr gegen eine Veröffentlichung vorliegen. Das Ende des Untersuchungsausschusses sollte nun aber der späteste und nicht wie von Ihnen geäußert der früheste Zeitpunkt sein zu dem die Protokolle der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Zwischen dem Ende der Zeugenbefragung und dem Ende des Ausschusses liegen immerhin noch mehrere Monate in denen die Abschlussberichte geschrieben und veröffentlicht werden. Bitte erläutern Sie daher auch zusätzlich zu meiner oben genannten Anfrage, welche Gründe nach Ende des Untersuchungsausschusses vorliegen können die Protokolle nicht öffentlich zugänglich zu machen.
Ich möchte Sie hiermit auch noch einmal an Ihre Aussage [1] von 2014 erinnern, als sie auf der Fiffkon öffentlich versichert haben sich um die möglichst schnelle zugänglich Machung zu kümmern. Damals waren Sie selbst der Ansicht, dass die zeitnahe Veröffentlichung problemlos sein sollte:
[1] https://www.youtube.com/watch?v=hkwyVhMV5AY&feature=youtu.be&t=44m18s
Mit freundlichen Grüßen,
Jonas Delgado
Sehr geehrter Herr Delgado,
um mögliche verbleibende Fragen im Rahmen der Beweisaufnahme zu klären, ist die Anhörung der Zeugen nur vorläufig beendet. Insbesondere die Opposition hat betont, dass sie auch bis zum Ende der Wahlperiode auf die Möglichkeit besteht, Zeugen zu vernehmen. Aufgrund der in meiner vorherigen Antwort bereits genannten Vorschriften der StPO ist deshalb zum jetzigen Zeitpunkt eine Veröffentlichung der von Ihnen genannten Protokolle nicht möglich. Alle Protokolle, bei denen es rechtlich möglich ist, haben wir schnellstmöglich veröffentlicht. Hierfür habe ich mich auch immer eingesetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Sensburg