(...) Die Zivilprozessordnung kennt in den Vorschriften zum Zeugenbeweis keine Regelung, die eine wie auch immer geartete Eignungsvoraussetzung normiert. Von den Parteien und gesetzlichen Vertretern abgesehen ist daher jedermann unterschiedslos als Zeuge zulässig. Als allgemeiner Grundsatz des Prozessrechts gilt somit, dass jedermanns Tatsachenkenntnis im Prozess verwendet werden kann, darf und soll. (...)
(...) Zu 2: Die damalige Große Koalition hat im Jahr 2009 - ich persönlich war damals noch nicht Mitglied des Bundestages - mit dem Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG) die aktuelle Rechtslage geschaffen. Ziel des Gesetzes war es, die vormals im Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) enthaltene, in Teilen lückenhafte Verfahrensordnung im Familienrecht von Grund auf neu aufzustellen. (...)
(...) Volker Ulrich, einen Beitrag zur Vorratsdatenspeicherung in der Deutschen Richterzeitung (DRiZ) geschrieben habe. (...) Für Ihr Interesse an unserem Fachaufsatz danke ich Ihnen schon jetzt. (...)
(...) Ich kann Ihre Bedenken sehr gut nachvollziehen. Deshalb hat auch genau dieser Punkt bei den Verhandlungen zum jetzt vorliegenden Gesetz zur Maut eine entscheidende Rolle gespielt. In der Sache ist auf der einen Seite festzuhalten, dass Haltern von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen keine finanziellen Mehrbelastungen entstehen. (...)
Sehr geehrter Herr Poddebniak,
herzlichen Dank für Ihre erneute Anfrage.
Sehr geehrter Herr Poddebniak,
haben Sie vielen Dank für Ihre Mail auf abgeordnetenwatch.de vom 31. Januar 2015.