Frage an Patrick Sensburg von Alois W. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
((Essen (AFP) Angesichts der Manipulationsvorwürfe gegen Russland will der Vorsitzende des NSA-Untersuchungsausschusses, Patrick Sensburg (CDU), Internetseiten mit sogenannten Fake News kenntlich machen oder sogar sperren lassen. .... "Da wird ein Punkt überschritten, da muss der Staat handlungsfähig bleiben".")) aus http://www.zeit.de/news/2017-01/12/deutschland-cdu-politiker-sensburg-fuer-sperrung-von-fake-news-internetseiten-12101012
Sehr geehrter Herr Sensburg,
als Experte für "Fake News" können Sie bestimmt 2-3 deutschsprachige Fake-News Internetseiten nennen damit man sich selbst ein Bild davon machen kann? (Facebook, Twitter, Wikipedia mal außen vor lassen)
Wer soll entscheiden was "Fake News" sind? Und was sehen Sie vor bei missbräuchlicher Kennzeichnung von Wahrheiten als "Fake News"?
Wie handlungsfähig ist der Staat bei der NSA Affäre bisher gewesen? Gibt es Wirtschaftssanktionen gegen die USA, Anklagen etc oder nur Duckmäusertum ? Da habe ich den Eindruck das jeder Auto falschparker härter bestraft wird als Verantwortliche dieses Falls wie auch diesen da http://www.mdr.de/fakt/fakt-usa-geheimdienst-spionage-100.html wo der BND entdeckte Webcam Hintertüren aus Rücksicht vor den USA verschwiegen haben soll.
Wie bewerten Sie eine der größten staatlichen Fakenews welche die Grundlage für den Irak-Krieg legten? https://www.welt.de/vermischtes/article142181420/Curveball-bereut-Luege-die-zu-Irak-Krieg-fuehrte.html
Sehr geehrter Herr Wagnhax,
ich danke Ihnen für Ihre Zuschrift zur Diskussion rund um das Thema viraler Falschmeldungen im Internet.
Der Entwurf des ´Netzwerkdurchsetzungsgesetzes´ sieht vor, dass Betreiber von Internetplattformen innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde offensichtlich rechtswidrige Inhalte löschen müssen. Eine Beschwerdestelle muss verpflichtend eingerichtet werden, welche von Nutzern markierte Beiträge nach einem mit klaren Kriterien definierten Verfahren prüft und eine transparente Entscheidung über die Entfernung der Inhalte fällt. Die letztendliche Entscheidung darüber, bei welchen Behauptungen es sich etwa um Verleumdung oder üble Nachrede handelt, treffen indes die Gerichte. Mit dem im Gesetzentwurf vorgesehenen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch haben die Nutzer die Möglichkeit die Identität des Beschuldigten zu erfahren und den Rechtsweg zu beschreiten, um eine Löschung zu erwirken.
Diese Maßnahmen dienen nicht der Einrichtung einer Art ´politischen Wahrheitsfindung´, sondern der Durchsetzung bestehender Rechte der Nutzerinnen und Nutzer. Soziale Netzwerke schaffen neue Möglichkeiten zum Austausch von Meinungen und Ansichten. Jedoch stellen wir eine rasante Zunahme an Verleumdungen in Foren, Kommentarspalten und Pinnwänden fest. Uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion geht es um die konsequente Anwendung des Schutzes der Persönlichkeitsrechte. Analog und digital ist der Tatbestand der Verleumdung nämlich gleichermaßen nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. An Möglichkeiten zur Durchsetzung der Persönlichkeitsrechte mangelt es in den sozialen Netzwerken jedoch bisher erheblich.
Der zweite Teil Ihrer Frage bezieht sich auf die Handlungsfähigkeit des Staates im Rahmen der Enthüllungen von Edward Snowden. Festzuhalten ist, dass eine Vielzahl an Maßnahmen als direkte Konsequenzen aus diesen Vorkommnissen umgesetzt wurde. Dies ist auch als Ergebnis der Arbeit des NSA-Untersuchungsausschusses zu werten. Mit der Novelle des Bundesnachrichtendienstgesetzes wurden technische und organisatorische Defizite beim Bundesnachrichtendienst abgestellt, die Fach- und Dienstaufsicht durch das Kanzleramt verbessert, die Spionageabwehr ausgebaut und Grundlagen der internationalen nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit neu definiert. Zudem wurde durch das neue Gesetz über das parlamentarische Kontrollgremium die parlamentarische Kontrolle gestärkt.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Sensburg