Frage an Patrick Sensburg von Eric S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrter Herr Sensburg,
am 14. Januar 2016 (vor einem Jahr) teilte ein Mitglied des deutschen Bundestages auf abgeordnetenwatch.de mit: "Aktuell besteht keine Möglichkeit, Edward Snowden im NSA-Untersuchungsausschuss zu vernehmen." Nun könnte man der Meinung sein, ein Amthilfeersuchen des Ausschusses an die Bundesregierung wäre eine Möglichkeit gewesen. Anhänger dieser Meinung müssten die oben zitierte Mitteilung als fake news einstufen.
Sind Sie der Meinung, dass die Mitteilung fake news war? Handelt es sich um Propaganda? Um Manipulation? Welche strafrechtlichen Schritte könnten gegen den entsprechenden Abgeordneten eingeleitet werden? Sollte die Website abgeordnetenwatch.de geblockt werden? Und wenn in diesen Fragen Dissenz besteht: wer ist autorisiert, die gültige Wahrheit festzustellen?
Beste Grüße, E. S.
Sehr geehrter Herr Sanger,
ich danke Ihnen für Ihre Zuschrift.
Die von Ihnen zitierte Aussage, dass der NSA-Untersuchungsausschuss derzeit keine Möglichkeit hat Edward Snowden als Zeugen zu vernehmen, entspricht der Realität. Die Entscheidung, ob Edward Snowden zwecks Aussage vor dem Untersuchungsausschuss nach Deutschland einreisen kann, obliegt der Bundesregierung und nicht dem Untersuchungsausschuss. Neben dem Informationsinteresse des Untersuchungsausschusses spielen hierbei auch außen- und sicherheitspolitische Erwägungen der Bundesregierung eine Rolle. Darüber hinaus haben Edward Snowden oder seine Anwälte nie konkrete Voraussetzungen für eine Aussage vor dem Untersuchungsausschuss genannt, obwohl der Ausschuss mehrmals darum ersucht hat.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Sensburg