
(...) Über die Zulassung von Therapien und Medikamenten entscheidet nicht der Gesetzgeber sondern der Gemeinsame Bundesausschuss. Der Gemeinsame Bundesausschuss ist ein Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern. (...) Mit der jetzt verabschiedeten Reform haben wir den Krankenkassen mehr Möglichkeiten gegeben, mit den Herstellern von Arzneimitteln über Rabatte und bessere Preise zu verhandeln. (...)