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Frage von Gabi T. •

Frage an Olaf Scholz von Gabi T. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Scholz,

Ihre Antwort auf meine Frage vom 04.01. hatte ich mir so oder so ähnlich bereits vorgestellt. Für mich ist es eine reine Augenwischerei.
Ist Ihnen überhaupt bewusst, das in unserem Land bereits Menschen wie z.B. Julia Längsfeld - eine 37jährige junge Frau die unverschuldet krank wurde - sterben mußte, weil ihr eine lebenserhaltende Therapie vorenthalten wurde?
Worin sehen Sie Verbesserungen für chronisch Kranke, wenn uns künftig z.B. nur noch die billigsten Medikamente zur Verfügung stehen?
Vielen chronisch Kranken werden heute schon aus reinen Kostengründen gute und wirkungsvolle Medikamente vorenthalten. Nicht weil die Ärzte nicht wollen, sondern weil sie nicht dürfen und mit Regressforderungen bedroht werden.
Sie stimmen sehenden Auges für eine in Richtung Staatmedizin gehende Gesundheitsreform (was mich bei der politischen Vergangenheit von Ulla Schmidt nicht sehr wundert) und begehen Verrat an Ihren Wählerinnen und Wählern.
Hätten Sie auch dafür gestimmt, wenn es Sie selbst getroffen hätte, sähen Sie die Reform dann noch für genau so gut?
Fürchten Sie nicht, hierfür die Quittung bei der nächsten Wahl zu erhalten?
Mit freunlichem Gruß
Gabi Thiess

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Sehr geehrte Frau Thiess,

vielen Dank für Ihre Nachfrage. Sie schreiben, dass einzelne Therapien nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt würden. Dass ich nicht die von Ihnen angesprochenen Einzelfälle kennen und beantworten kann, verstehen Sie sicher.

Über die Zulassung von Therapien und Medikamenten entscheidet nicht der Gesetzgeber sondern der Gemeinsame Bundesausschuss. Der Gemeinsame Bundesausschuss ist ein Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern. Patientenvertreter haben Antrags- und Mitberatungsrecht jedoch kein Stimmrecht. Die Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses ist es zu konkretisieren, welche ambulanten oder stationären medizinischen Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und somit zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Außerdem definiert er Anforderungen an Qualitätsmanagement- und Qualitätssicherungsmaßnahmen für die verschiedenen Leistungssektoren des Gesundheitswesens.

Die Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses besteht auch darin, darauf zu achten, dass mit dem Geld der Versicherten sorgsam umgegangen wird. Deshalb soll der Arzt nicht mehr ein bestimmtes Medikament sondern einen bestimmten Wirkstoff verschreiben. Der Apotheker kann Ihnen dann das günstigste Medikament mit dem gleichen Wirkstoff verkaufen. Dies ist aber schon seit der letzten Gesundheitsreform vorgeschrieben und hat mit der aktuellen Debatte daher nur wenig zu tun. Mit der jetzt verabschiedeten Reform haben wir den Krankenkassen mehr Möglichkeiten gegeben, mit den Herstellern von Arzneimitteln über Rabatte und bessere Preise zu verhandeln. In Zukunft werden Sie viele Medikamente zu einem günstigeren Preis bekommen können. Sie müssen sich nur die Preise für verschiedene Medikamente in unseren europäischen Nachbarstaaten anschauen. Dort kostet das gleiche Medikament häufig viel weniger als in Deutschland. Das kann nicht sein. Diese Gesundheitsreform bedeutet mehr Leistung und sinkende Preise für die Versicherten. Deshalb bin ich davon überzeugt, dass die Mehrheit der Versicherten die positiven Effekte der Reform erkennen wird und die Zustimmung dazu wächst.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf scholz

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