Frage an Olaf Scholz von Ilona I. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Scholz,
die Besorgnis von Frau Thiess (4.1.) teile ich voll und ganz. Seit mehr als ein Jahrzehnt assoziiere ich “ Gesundheitsreformen“ mit es wird teuer, Verschlechterung der medizinischen Versorgung, mehr staatlicher Einfluss Immer wenn Sie von „Verbesserungen“ schreiben verwenden Sie häufig den Konjunktiv (wie sollen, möglichst, können usw.) Im Klartext: Kann so sein, muss aber nicht tatsächlich passieren.
Auch in der Vergangenheit gab es eine Reihe dieser „Sollversprechen“ von Politikern, sogar ein eindeutiges Urteil vom Bundesverfassungsgericht (Az 1 BvR 347/98) Genützt hat es Julia Längsfeld nichts. Sie starb qualvoll im Alter von 37 Jahren.
Auch Eckhard Zubke musste mit 56 Jahren sterben. Julia Rasche und Reinhold Nowak müssen ums Überleben kämpfen, wie viele, zu viele Menschen. Allen wurden/werden Therapien verweigert. Trotz „Sollversprechen“ und Urteil des Bundesverfassungsgerichtes.
(Quellen: Sendung ARD 12.7.06 „Todkrank und abgeschrieben“ und 18. Oktober „Zu Tode gespart?)
Die persönliche Belastungsgrenze bezieht sich nur auf bestimmte, eingeschränkte medizinische Versorgung, nicht auf die tatsächlich anfallenden Kosten.
Kosten für wahrgenommene, sinnvolle Vorsorgeuntersuchungen, die vom Gesetzgeber „schlicht und einfach gestrichen wurden, fallen z. B. auch nicht darunter.
Es gibt Hunderttausende (Millionen?) dieser Einzelfälle (Nowak etc), die, (Dass da Einzelne durch den Rost fallen können und dass Sie immer Einzelne finden können, wo das der Fall ist, das mag ja so sein." so Rainer Hess), durch das „soziale Netz“ fallen.
Das Sozialnetz ist grob gestrickt mit immer mehr Löchern für den gesetzlich Versicherten.
Entscheiden Sie sich für die Menschen, die Sie gewählt haben und nicht weiterhin gegen Sie, wie mir Ihrem Schreiben an Frau Thiess suggeriert haben.
Respektieren Sie den Willen der Bürger.
Wie werden Sie sich entscheiden?
Mit freundlichen Grüßen
Iona Ihme
Sehr geehrte Frau Ihme,
wie Sie gesehen haben, hat Frau Thiess eine fast gleichlautende Frage gestellt. Deshalb möchte ich Sie auf die Antwort an Frau Thiess vom 21. Februar verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Scholz