Die elektronische Patientenakte (ePA) unterscheidet sich hierin nicht von einer analogen Patientenakte, wie sie bereits heute millionenfach in Krankenhäusern und Arztpraxen im Einklang mit der DSGVO zu Dokumentationszwecken geführt wird.
Es ist nicht ungewöhnlich, dass die Bundesregierung und die Bundesdatenschutzbeauftragte bzw. die zuständigen Landesbehörden im Einzelfall unterschiedliche Auffassungen vertreten
Das Vertragsverletzungsverfahren 2022/2019 betrifft die Umsetzung der Richtlinie 2016/680 im Bereich der Bundespolizei. Hierzu kann ich Ihnen sagen, dass Rechtsanpassungen im Gesetz zur Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes umgesetzt werden sollen
Ich verstehe Ihre Besorgnis über die fortgesetzten Tiertransporte in sogenannte Hochrisikostaaten und ich teile Ihren Unmut darüber.
Meine Fraktion beleuchtet alle Möglichkeiten und bewertet sie rechtlich. Wir sollten alle zur Verfügung stehenden Mittel ausschöpfen und dabei besonnen agieren.