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Nadine Heselhaus
SPD
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Frage von Felix H. •

Wann rechnen Sie mit Beendigung der laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland nach der JI-Richtlinie unter der federführenden Verantwortung Ihrer Parteikollegin N. Faeser?

Wann rechnen Sie als Mitglied im Unterausschuss Europarecht mit Beendigung der laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland nach der RICHTLINIE (EU) 2016/680 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates? Federführend auf der dt. Seite ist das Ministerium Ihrer Kollegin N. Faeser.

https://tinyurl.com/mrytx3yk

https://tinyurl.com/2k2d37cx

Wie sehen Sie die Missachtungen des Europarechts durch Deutschland unter der Federführung des Ministeriums von Ihrer Parteikollegin N. Faeser?

Ihr Fraktionsvorsitzender, der kürzlich bei Ihnen in Bocholt war (https://tinyurl.com/5f9c2fnr), hat meine Frage vom 6.9.24 nicht beantwortet: https://tinyurl.com/3vevwtxh

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ich bin zwar Mitglied im Unterausschuss Europarecht, musste mich jedoch zu diesem Thema beim Innenausschuss kundig machen.

Wie Sie sicherlich wissen, rügt die EU-Kommission im Vertragsverletzungsverfahren 2022/2030 die unzureichende Umsetzung von Artikel 47 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2016/680 in nationales Recht. Hierzu hat die Bundesregierung mit Schreiben vom 19. Juli 2022 fristgerecht Stellung genommen. Laut Bundesregierung sind die Aufsichtsbehörden mit wirksamen Abhilfebefugnissen ausgestattet. Die konkrete Ausgestaltung dieser Befugnisse wird nach Auffassung der Bundesregierung von Art. 47 Absatz 2 Richtlinie (EU) 2016/680 nicht vorgegeben, soweit diese – wie im vorliegenden Fall – wirksam sind. Über den weiteren Fortgang des Vertragsverletzungsverfahrens entscheidet die EU-Kommission als Herrin des Verfahrens (Art. 258 AEUV). Eine diesbezügliche Entscheidung liegt bisher nicht vor.

Das Vertragsverletzungsverfahren 2022/2019 betrifft die Umsetzung der Richtlinie 2016/680 im Bereich der Bundespolizei. Hierzu kann ich Ihnen sagen, dass Rechtsanpassungen im Gesetz zur Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes umgesetzt werden sollen. Der Regierungsentwurf wurde am 20.12.2023 vom Bundeskabinett angenommen. Darüber hat die Bundesregierung die EU-Kommission informiert. Der Bundesrat hat am 2.2.2024 zu dem Regierungsentwurf Stellung genommen. Die Gegenäußerung der Bundesregierung ist am 21.2.2024 beschlossen worden. Die erste Lesung im Bundestag fand am 14.3.2024 statt. Der ursprüngliche Zeitplan der Bundesregierung sah die 2./3. Lesung des Gesetzes im Bundestag im Mai 2024 und die anschließende Beratung im Bundesrat am 14.6. bzw. 5.7.2024 vor, das Inkrafttreten des Gesetzes war für Juli 2024 geplant. Aufgrund des Endes der Ampel-Koalition stockt jedoch das parlamentarische Verfahren derzeit. Ob es noch in dieser Wahlperiode des Bundestages abgeschlossen werden kann, vermag ich nicht zu sagen.

Mit freundlichen Grüßen

Nadine Heselhaus, MdB

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